Erwiderung auf Normenkontrollklage zur Offroadstrecke im Niersteiner Rhein-Selz-Park eingereicht
Von Ulrich Gerecke
Reporter Politikredaktion
US-Soldaten bei einer Einlasskontrolle an der Dexheimer Kaserne im Jahr 2001. Während der Anwesenheit der Streitkräfte war es dort viel lauter als heute, argumentiert der Anwalt der Stadt Nierstein im Streit um die Offroad-Strecke. Archivfoto: hbz/Santiago Engelhardt
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NIERSTEIN - Zwölf Seiten plus Anlagen stark ist das neueste Schriftstück zum seit nunmehr einem Jahr schwelenden Streit um die Offroad-Strecke im Rhein-Selz-Park bei Nierstein. Verfasser ist Franz-Peter Gallois, Anwalt der Stadt Nierstein, Empfänger das Koblenzer Oberverwaltungsgericht. Dieses hat über den Normenkontrollantrag des Schwabsburgers Klaus Schmitt gegen die Strecke zu entscheiden (die AZ berichtete mehrfach).
Inhaltlich bleibt Gallois bei seinem bekannten Standpunkt, dass Schmitt überhaupt kein Anrecht auf Klage habe, weil er nicht unmittelbar betroffen sei. Sein Haus liege weit außerhalb des Bebauungsplans, eine nennenswerte Zunahme des Dauerschallpegels sei weder durch Offroad-Betrieb noch Verkehrszunahme gegeben. Gallois verweist dazu auf die Lärmprognose und die Lärmmessung vom 2. Juni 2016. Schmitts Argumente seien „nicht nachzuvollziehen“ und ein Mehr an Verkehr auf der Landesstraße L 433 neben seinem Haus „eine reine Vermutung des Antragstellers und durch nichts zu belegen“.
Gallois geht noch einen Schritt weiter und bezweifelt massiv die Aussage Schmitts, zwischen dessen Haus und der Offroad-Strecke gebe es keine Lärmhindernisse. „Das ist schlicht falsch“, schreibt Gallois unter Verweis auf Fotos, die das Haus der Schmitts „in dritter Reihe“ zeigten. Zudem geht Gallois ausführlich auf die frühere militärische Nutzung der Kaserne durch die US Army ein und schreibt dazu, die künftige Lärmbelastung werde „weit hinter dem Maß zurückbleiben, das seit den 50er Jahren gegeben war“.
ERST 2018?
Der weitere zeitliche Rahmen für das Normenkontrollverfahren ist noch nicht absehbar. Anwalt Franz-Peter Gallois vertritt auch die Ortsgemeinde Dienheim in einem solchen Verfahren zum Baugebiet Taubhaus Nord vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Der Dienheimer Antrag wurde im Sommer 2016 gestellt, einen Verhandlungstermin gibt es bis heute noch nicht.
Da beim OVG alle Anträge normalerweise nach Eingang abgearbeitet werden, könnte die Verhandlung über den Rhein-Selz-Park auch erst 2018 stattfinden.
Aufteilung des alten Bebauungsplans „zulässig“
Für den Juristen ergibt sich bereits aus diesen Argumenten, dass der Normenkontrollantrag formal unzulässig sei. Gleichwohl schiebt Gallois vorsorglich noch einige weitere inhaltliche Einschätzungen hinterher, um den Standpunkt der Stadt zu unterfüttern. So sei es „durchaus zulässig“, einen Teil des Bebauungsplans abzutrennen und separat zu beschließen. Genau das hatte die Stadt Nierstein im Herbst vergangenen Jahres getan, um im Rest des Geländes voranzukommen, die Offroad-Strecke wurde zunächst zurückgestellt. Dieser Stadratsbeschluss steht immer noch aus.
Die Vertragskonstruktion – 50 Prozent der Rhein-Selz-Park Nierstein GmbH gehören zwei Firmen von Investor Wolfram Richter, je ein Viertel der Stadt und der Verbandsgemeinde Rhein-Selz – sei ein „übliches Modell“. Man habe sich „weder finanziell noch bauplanungsrechtlich in eine Zwangslage begeben“, wie es Schmitts Anwalt Curt Jeromin in seinem Antrag unterstellt hatte. Gerade diese Partnerschaft gewährleiste ja ein Mitspracherecht der Kommunen.
Für die Konversionsmaßnahme müsse Richter 5,6 Hektar Ausgleichsfläche bereitstellen. 59 Prozent davon, betont Gallois, würden auf dem Parkgelände bereitgestellt, der Rest durch weitere Entsiegelungen in der früheren Kaserne sowie Zahlungen an den Selzverband abgegolten. „Von daher kann in keiner Weise von einem Entzug illegal genutzter landwirtschaftlicher Flächen die Rede sein.“
Beigefügt ist Gallois’ Schriftsatz das Messprotokoll der Lärmuntersuchung vom 2. Juni 2016. An einem Messstandort Im Leimen in Schwabsburg sei „über einen Zeitraum von wenigen Sekunden“ Offroad-Maschinenlärm wahrnehmbar gewesen, sonst nirgendwo. Im Leimen wohnt auch der Kläger Klaus Schmitt.