Die AL Oppenheim weist Ideen von Jochen Schmitt zurück. Schmitt hatte erklärt, dass er den Rhein-Selz-Park als Standort von Hallenbad und VG-Verwaltungssitz für geeignet halte.
OPPENHEIM/NIERSTEIN - (jp). Die Alternative Liste (AL) Oppenheim kritisiert die vom Niersteiner Stadtbürgermeister Jochen Schmitt (FWG) geäußerten Überlegungen, in einem eingeschränkten Gewerbegebiet im Rhein-Selz-Park auch ein Schwimmbad und den Sitz der VG-Verwaltung anzusiedeln. Schmitt hatte im Gespräch mit dieser Zeitung erklärt, dass für ihn diese beiden Varianten – neben anderen Optionen – als Bestandteil eines solchen Gewerbegebiets vorstellbar seien und dies auch mit der besseren Verkehrsanbindung speziell in Richtung der Selztalgemeinden begründet (wir berichteten).
Für die Oppenheimer Wählergruppe Anlass zu „deutlichem Widerspruch“: „Wenn die Niersteiner Stadtspitze ihre Probleme mit der Offroad-Strecke mit einer ,Umzugsfantasie‘ gleich zweier zentraler VG-Einrichtungen von Oppenheim in den Rhein-Selz-Park kompensieren will, dann ist dieses Vorpreschen nur mit kommunalpolitischer Tollpatschigkeit zu erklären“, sagt der AL-Vorsitzende Raimund Darmstadt. Mit Blick auf den Verwaltungssitz verweist Darmstadt auf das Fusionsgesetz, das der Bildung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz aus den Vorgänger-VGs Nierstein-Oppenheim und Guntersblum vorausging. Dieses sieht Oppenheim als Verwaltungssitz vor. Zudem habe die VG bereits ein 5700 Quadratmeter großes Grundstück in Oppenheim erworben, um es für einen möglichen Verwaltungs-Neubau vorzuhalten (wir berichteten). Mit Blick auf den Hallenbad-Neubau argumentieren Darmstadt und die AL-Fraktionsvorsitzende im Oppenheimer Stadtrat, Silke Rautenberg, mit dem Grundstück in Oppenheim, auf dem sich das alte Bad befindet und das der VG auch weiterhin kostenlos zur Verfügung stehe. „Im Rhein-Selz-Park müsste man erst einmal ein Grundstück von Investor Wolfram Richter kaufen“, betont Darmstadt. Für die nächste Sitzung des Stadrats am 16. Dezember hat die AL einen Resolutionsantrag eingebracht, in dem die „Gedankenspiele interessierter anderer Kommunen“, was eine Verlegung der Standorte von Verwaltungssitz und Hallenbad angeht, „mit Entschiedenheit zurückgewiesen werden solle.“