Prozess gegen Angeklagten in Hillesheim verschoben
Einem Feuerwehrmann, der eine Scheune in Hillesheim angezündet haben soll, sollte ab Donnerstag der Prozess gemacht werden. Doch nun muss ein neuer Termin gefunden werden.
Von Christine Bausch
Stellvertretende Redaktionsleitung Rheinhessen
Bei einem Feuer ist diese Scheune in Hillesheim abgebrannt. Foto: HBZ/Michael Bahr
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HILLESHEIM / MAINZ - Der Prozess gegen einen 38-jährigen Feuerwehrmann, der eine Scheune im rheinhessischen Hillesheim angezündet haben soll, wird verschoben. Die Verhandlung am Donnerstagmorgen wurde abgesetzt, da der Richter kurzfristig erkrankt ist. Wann ein neuer Termin angesetzt werden kann, ist derzeit unklar, bis zu zwei Monaten könnte das dauern, sagten Insider im Gespräch mit dieser Zeitung.
Dem 38-Jährigen wird vorgeworfen, am 10. Mai 2018 kurz vor 23.30 Uhr eine landwirtschaftliche Halle in Hillesheim in Brand gesetzt zu haben. Dazu soll er Stroh, das hinter der Halle lag, an einer Seite des Gebäudes verteilt und angezündet haben. Die Flammen griffen zunächst auf das Tor über und setzten dann den Dachstuhl in Brand. Der Eigentümer des Weingutes, zu dem die Scheune gehört, wurde von Zeugen informiert und konnte gerade noch drei Pferde aus der Halle retten. Er erlitt, ebenso wie die Tiere, eine Rauchgasvergiftung. In der Halle wurden ein landwirtschaftliches Fahrzeug und ein Weintank zerstört. Der Schaden wird auf 400.000 bis 500.000 Euro geschätzt.
Der Angeklagte ist Mitglied der örtlichen freiwilligen Feuerwehr und soll sogar versucht haben, beim Löschen des Feuers zu helfen. Dies habe jedoch ein Feuerwehrkollege verhindert, der bemerkt hatte, dass der Hillesheimer erheblich alkoholisiert war, sagte ein Gerichtssprecher dieser Zeitung. Die Anklage lautet auf Brandstiftung, fahrlässige Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Im Falle einer Verurteilung drohe dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, erklärte Rechtsanwältin Dr. Astrid Lilie-Hutz, die den Geschädigten im Strafprozess begleitet. Da die Tat jedoch vor dem Amtsgericht angeklagt ist, sei im Falle einer Verurteilung nicht mit einer Ausschöpfung des Strafrahmens zu rechnen. Der Angeklagte selbst bestreitet die Tat: Er sei betrunken gewesen und könne sich nicht erinnern.