Wohnbau kritisiert unerlaubte Holzsichtschutzwände in Gustav-Mahler-Straße 5 auf dem Mainzer Lerchenberg
Von Julia Bernigau
Joachim Grasmann zeigt, wie weit die Hecke zurückgeschnitten werden soll. Dann bietet sie keinerlei Sichtschutz mehr, denn die Holzwand muss weg, sagt die Wohnbau. Grasmann befindet sich deshalb seit 2015 in einem Rechtsstreit mit der Wohnbau. Foto: hbz/Stefan Sämmer
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LERCHENBERG - Zurzeit sorgen in der Gustav-Mahler Straße 5 Sichtschutzwände für Ärger. Die etwa 1,80 Meter mal 1,80 Meter großen Holzelemente gibt es im Baumarkt zu kaufen und sie werden von Anwohnern der Siedlung gerne als Gartenzaun benutzt. Das mag soweit unspektakulär klingen, doch nach der Auffassung der Wohnbau Mainz GmbH haben „Art, Zahl und Umfang der von Mietern auf den Gartenflächen der Gustav-Mahler-Straße 5 vorgenommenen baulichen Veränderungen (Gartenzäune, Sichtschutzvorrichtungen, Pavillons etc.) den Bogen weit überspannt“, wie es in einem Schreiben auf Nachfrage der AZ heißt.
Bedürfnis nach Privatsphäre und Schutz des Gartens
Joachim Grasmann wohnt seit über zwanzig Jahren in der Siedlung, hatte 2005 eine Wohnung in der erwähnten Gustav-Mahler-Straße 5 bezogen. Die Motivation für das Aufstellen der Holzwände war einerseits das Bedürfnis nach Privatsphäre und der direkt vor dem Gartenzaun angrenzende Spielbereich für Kinder. „Wir sind eine Siedlung mit vielen Familien, dementsprechend ist am Mittag hier viel los. Da fliegen mal öfters Bälle oder eben Sand vom Spielplatz in den eigenen Garten“, erklärt Grasmann.
Grasmann befindet sich bereits seit 2015 in einem Rechtsstreit mit der Wohnbau. „Wenn man sich die unordentlichen Konstruktionen anderer Anwohner der Siedlung ansieht, ist der Wunsch der Wohnbau nach einem einheitlichen Erscheinungsbild durchaus nachvollziehbar“, erklärt Friederike Peter, Anwältin von Grasmann. „Doch schien sich in der Vergangenheit die Wohnbau uneins zu sein, welche Maßnahmen man durchsetzen möchte, um im Interesse der Anwohner zu handeln“, erläutert Peter. Zurzeit sei ein ruhendes Verfahren beantragt worden, damit die Wohnbau sich beraten könne, welche Maßnahmen man ergreifen möchte. „Der Richter hat bereits betont, dass eine Hecke keinen ausreichenden Sichtschutz darstellt und man eine andere Möglichkeit eröffnen müsse“, erklärt Peter.
Ursprünglich sind die Gartenparzellen von etwa sechszehn Quadratmeter Größe mit einer natürlichen Hecke von der restlichen Grünanlage getrennt. Doch die 1,20 Meter hohe Hecke bietet für die Anwohner keinen ausreichenden Schutz. „In der Vergangenheit wurde bereits bei Anwohnern über den Garten eingebrochen. Mit den Zäunen wollen wir die Hemmschwelle steigern und damit das Risiko von Einbrüchen verringern“, sagt Grasmann.
Dass die Wohnbau es ernst mit dem Abbau der Holzwände meint, bestätigt ein Schreiben, das die Anwohner auffordert, die Zäune bis Sonntag, 9. Juli zu entfernen. In der Stellungnahme der Wohnbau gegenüber der AZ heißt es weiter, dass die Instandsetzung und Pflege der Anlagen und Freiflächen stark beeinträchtigt sei und man auch ein entscheidendes Sicherheitsrisiko in den Mietereinbauten sehe.
Doch wenn man sich den aktuellen Zustand der öffentlichen Anlage ansieht, hat es nicht den Anschein, dass diese regelmäßig gepflegt werde.
Einbauten sollen „zeitnahe zurückgebaut werden“
Von Seiten der Wohnbau wolle man erreichen, dass „die nicht erlaubten Mietereinbauten zeitnah zurückgebaut werden“. Im Herbst sollen zudem Ersatzpflanzungen vorgenommen werden, doch werden die Hecken niedriger als 1,80 Meter veranschlagt, da die Pflege sonst mit höheren Betriebskosten für die Mieter einhergehen würde. „Worüber man im Einzelfall reden kann, wäre die Anbringung von Holzsichtschutzwänden zwischen den Grundstücken. Wenn Mieter das wollen, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen“, erläutert die Wohnbau in ihrem Schreiben.
Warum Holzsichtschutzwände zwischen den Grundstücken kein Problem darstellen, während die Sichtschutzwände an der Vorderseite der Gärten beseitigt werden müssen, erschließt sich den Mietern nicht. Sie hoffen, dass sich der Sicherheitsaspekt durch eine Ortsbegehung oder mit einem Gutachter klären lässt.