Schönheit von „Südhang“ und „Südplateau“ in Ebersheim
Weil das Gebiet schön ist und seltenen Arten Lebensraum bietet, will die Stadt Mainz den südlichsten Ebersheimer Zipfel als Landschaftsschutzgebiet ausweisen. Widerstand regt sich.
Von Eric Scherer
Stadtratsmitglieder und Ebersheimer überzeugen sich vor Ort von der Schönheit der Gemarkung, die unter Schutz gestellt werden soll.
(Foto: hbz/Jörg Henkel)
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EBERSHEIM - Ebersheims Winzer lieben die Natur, in der ihr Wein wächst, ebenso wie jeder Umweltaktivist, insbesondere die in der Mainzer Stadtverwaltung – das steht außer Frage. Nur besteht derzeit große Uneinigkeit, wie diese Leidenschaft ausgelebt werden soll. Die Stadt möchte den südlichen Zipfel der Ebersheimer Gemarkung als Landschaftsschutzgebiet ausweisen. Winzer und Landwirte, die auf der 132 Hektar umschließenden Fläche Grundstücke besitzen, wehren sich dagegen jedoch entschieden (die AZ berichtete).
Die Stadtverwaltung bemüht sich derweil, weiter um Verständnis für ihr Vorhaben zu werben und Konsens herzustellen. Jetzt lud das Grün- und Umweltamt umweltpolitisch aktive Stadtratsmitglieder, aber auch interessierte Ebersheimer zu einem Spaziergang durch die als schutzwürdig erachteten Gemarkungsteile „Südhang“ und „Südplateau“. Annette Kuchelmeister vom Mainzer Grün- und Umweltamt und Maren Scheer von der Rheinischen Naturforschenden Gesellschaft führten dabei nicht nur mit viel Sinn für die augenfällige Schönheit durch die Natur, sondern auch mit genauem Blick fürs Detail.
Sicher dominieren Weinberge die Hänge, doch die Wiesen und Baumreihen, die sich dazwischen erheben, haben es in sich, im wahrsten Sinne des Wortes. Sie beherbergen eine Vielzahl seltener Arten, den breitblättrigen Stendelwurz etwa, ebenso das geflügelte Johanniskraut oder die Licht liebende Steppenkirsche. Vor allem aber bilden diese Inseln in ihrer Vernetzung ein sich selbst erhaltendes Ökosystem, in dem die Störung eines einzelnen Elements verheerende Folgen für alle haben könnte.
Der Einwurf kommt prompt: „Wenn das alles über Jahrzehnte und im Einklang mit dem Weinbau so wunderbar gewachsen ist, wieso braucht es dann jetzt die Regulierungen, die die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes mit sich bringt?“ Worauf Olaf Nehrbaß, Leiter des Grün- und Umweltamtes, erklärt, worum es hauptsächlich geht: Darum, Bauaktivitäten in dem Areal zu unterbinden.
Ein Aussiedler hat sich bereits unmittelbar an der Grenze des Areals niedergelassen, ein anderer wollte daraufhin innerhalb bauen, worauf es zu einer zügigen „einstweiligen Sicherstellung“ kam, die den gegen das Vorhaben ohnehin wachsenden Unmut in Bauern- und Winzerkreisen zusätzlich befeuerte.
Dagegen seien alle anderen Verbote, die mit einer Unterschutzstellung einhergehen, im wesentlichen auch im Sinne der Winzer, glaubt Joachim Kelker, Leiter der Abteilung für Umweltplanung – „kein Motocross etwa, kein Mountainbiking, keine Drohnen, keine Jäger, keine freilaufenden Hunde.“
Sein Amt habe für alle Kritiker nicht nur ein offenes Ohr, sondern sei auch zu Kompromissen bereit. Kelker verweist auf die zahlreichen Änderungen, die der erste Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung mittlerweile erfahren habe: „Wir wollen niemandem etwas überstülpen, sondern alle Pächter und Eigentümer beteiligen.“ Und das Verfahren sei noch längst nicht abgeschlossen: Die Veröffentlichung im Amtsblatt etwa stehe noch aus, auch in diesem Zuge könnten noch Einwände und Bedenken geäußert werden.
Laut Ebersheims Ortsvorsteher Matthias Gill wären rund 250 Grundstückseigentümer von einer Unterschutzstellung betroffen, vehement dagegen sei nur ein kleiner Teil. Für die Gegner wäre Gill zufolge noch ein anderer Kompromiss vorstellbar, den auch Stefan Franz, Vorsitzender des Ebersheimer Bauern- und Winzervereins, bereits anregte. „Die Stadt besitzt viele siedlungsnahe Grundstücke in der Ebersheimer Gemarkung. Wieso bietet sie diese den mit dem Landschaftsschutzgebiet unzufriedenen Eigentümern nicht zum Tausch an?“, fragt Gill. Eine faire Verhandlungsbasis sei doch gegeben: „Die Stadtverwaltung betont immer wieder, dass die im Landschaftsschutzgebiet liegenden Grundstücke nicht an Wert verlieren – da sollten doch attraktive Tauschangebote möglich sein.“