"Waffen aller Art sind verboten“: Polizei gibt für Mainzer...

Bei der Mainzer Fastnacht sind Waffen aller Art verboten. Ein großes Problem stellen für die Polizei auch die sogenannten Anscheinswaffen dar. Fotos: Sascha Kopp, dpa, fotolia - pico

Wer sich an Fastnacht zu martialisch kostümiert und dementsprechend "aufrüstet", der könnte sein blaues Wunder erleben - denn beim Thema Waffen kennt die Polizei keinen...

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MAINZ. Es gibt so viele Möglichkeiten, sich zu kostümieren – aber immer noch tragen Leute bei der Straßenfastnacht Waffen aller Art spazieren. Meist sind es junge Männer, die es martialisch mögen, und je größer und je authentischer die Waffe, desto besser – und desto männlicher. Meinen sie. Wer aber in Zeiten des Terrors immer noch mit echt wirkenden Waffen herumläuft, der wird sein Wunder in Blau erleben, denn beim Thema Waffen kennt die Polizei keinen Spaß.

„An Fastnacht sind Waffen aller Art grundsätzlich verboten“, so der Mainzer Polizeisprecher Rinaldo Roberto. „Dazu zählen natürlich echte, aber auch Schreckschusswaffen, alles, was unter den kleinen Waffenschein fällt und sogenannte Anscheinswaffen.“ Wer dennoch so etwas mit zum Feiern nimmt, der riskiert einiges. Je nachdem, was er anstellt, ob er etwa mit der Waffe aggressiv rumfuchtelt oder gar droht, kann und wird die Polizei auch härter zugreifen. Das ist dann für den Waffenträger sicher kein Vergnügen – und dann wird auch geprüft, ob er die Kosten für den Einsatz tragen muss. Das kann teuer werden: „Die Einsatzstunde einer Polizistin oder eines Polizisten kostet 50 Euro plus Fahrzeug.“ Bei einem Großeinsatz kommt da Einiges zusammen.

Klare Regeln

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Die Regeln, was verboten ist, sind sehr klar: Hieb- und Stichwaffen, Elektroschocker, Teleskop-Stöcke und Schlagringe dürften sich von selbst verstehen, doch auch alles, was zum kleinen Waffenschein zählt, ist bei der Straßenfastnacht tabu.

Der kleine Waffenschein war 2016 stark nachgefragt, die Stadt Mainz stellte 50 Prozent mehr aus als im Jahr zuvor. Grund waren die Vorkommnisse an Silvester 2015/16 am Kölner Hauptbahnhof, nach denen viele Menschen glaubten, sich bewaffnen zu müssen. Dass allerdings genau bei Großereignissen Schreckschuss- und Gaspistolen verboten sind, auch CS-Gas und Tränengas, wurde von vielen übersehen.

Bei Pfefferspray ist die Sachlage etwas anders, denn dieses ist grundsätzlich erlaubt, wenn auch nur zum Schutz vor Tieren. Sollte nun jemand ein solches Spray einsetzen, wenn er tatsächlich angegriffen wird, dürfte ihm das im Nachgang kaum Probleme bereiten, Ärger droht aber, wenn der Einsatz unverhältnismäßig ist. Wer etwa nur aus einem Verdacht heraus mit Pfefferspray um sich sprüht oder auch ohne irgendeinen Anlass, der darf mit Anzeige und Strafe wegen Körperverletzung rechnen. Und auch zivilrechtlich dürfte ihm dann einiges blühen.

Anscheinswaffen stellen großes Problem dar

Ein großes Problem sind die sogenannten Anscheinswaffen, die so perfekt nachgemacht sind, dass sie wie echte Waffen aussehen. „Ein Graus für jeden Polizisten“, so der Polizeisprecher, „denn wir müssen davon ausgehen, dass es sich um echte Waffen handelt und entsprechend kann die Reaktion ausfallen.“ Eben wie bei einer Konfrontation mit einer echten Waffe...

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Deshalb sind Nachbildungen von Maschinenpistolen, Schnellfeuerwaffen, Pump- Guns, Pistolen, Revolvern, Handgranaten oder Ähnlichem strengstens bei der Straßenfastnacht verboten, so wie auch in den anderen Karnevalshochburgen am Rhein. Natürlich kann man auch weiter als Cowboy verkleidet zum Rosenmontag gehen, allerdings sollte man dann unbedingt darauf achten, dass der Revolver schon aus der Ferne auch wirklich als Spielzeugwaffe zu erkennen ist.

Die Waffen sind aber nur ein Risiko, man sollte auch von geschmacklosen „Späßchen“ Abstand nehmen. Wer also auf die Idee kommt, irgendwelche „Terroraktionen“ zu imitieren, Entsprechendes zu schreien oder sich im „Antanzen“ zu versuchen, der geht das Risiko ein, dass er ernst genommen wird. Denn auch in der Fastnachtszeit wird bei solchen idiotischen Einfällen niemand Spaß verstehen – die Feiernden nicht und die Polizei erst recht nicht.