Verpflichtungserklärungen: Trabert soll Zehntausende Euro zahlen

Arzt Gerhard Trabert hat Verpflichtungserklärungen für Flüchtlinge unterzeichnet und ist jetzt mit hohen Geldforderungen von Ämtern konfrontiert. Foto: hbz/Jörg Henkel
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Für insgesamt acht Flüchtlinge unterschrieb der Mainzer Arzt Gerhard Trabert Verpflichtungserklärungen, um ihnen zu helfen. Nun folgt das böse Erwachen: Ihm droht der...

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MAINZ. Es war eine dramatische Rettungsaktion vor drei Jahren, als Hasan Al Hamzeh 2014 nach Deutschland kam. Der Syrer war mit seiner Familie aus Aleppo geflüchtet und dann in der Türkei geblieben, während seine Familie weiter nach Deutschland flüchtete. Dort erkrankte er an Krebs, hatte Metastasen in der Lunge und kaum noch eine Überlebenschance – vor allem nicht in der Türkei. Mit Hilfe einer Verpflichtungserklärung konnte seine Familie den damals 26-Jährigen nach Deutschland holen, wo er auch mit finanzieller Unterstützung zahlreicher AZ-Leser behandelt und letztlich geheilt werden konnte. Ein Happy End, wie es im Buche steht. Aber auch eines mit einem Nachspiel für denjenigen, der es maßgeblich ermöglicht hat.

Prof. Gerhard Trabert unterzeichnete damals die Verpflichtungserklärung. Und das nicht nur für Al Hamzeh sondern für insgesamt acht Menschen aus Syrien, die mittlerweile in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt sind. Nun folgt das böse Erwachen: Die Jobcenter aus Mainz, Gießen und Schleswig-Holstein, wo die Menschen leben, fordern Zehntausende Euro von dem Mainzer Arzt. „Das wäre mein finanzieller Ruin“, sagt Trabert. Als die Rechnungen gekommen seien, sei das ein Schock gewesen. Wie viele andere sei er von einer anderen Regelung ausgegangen, als er die Verpflichtungserklärungen unterzeichnete. Vor Gericht klagt er nun gegen die Jobcenter. Ausgang ungewiss.

Mit der Erklärung verpflichtet sich der Unterzeichner, für sämtliche Kosten aufzukommen, die durch die nach Deutschland geholte Person entstehen. So viel ist klar. Nur, bis zu welchem Zeitpunkt dies gilt, ist umstritten. Seinem Verständnis nach erlösche die Erklärung, wenn sich der Status der Person ändere oder sie Deutschland wieder verlasse, erklärt Trabert. Mit der Anerkennung als Flüchtling sollte demnach also Schluss sein mit der Kostenübernahme. Deshalb habe man sich damals auch bemüht, die Anträge möglichst schnell nach der Ankunft der Menschen in Deutschland zu stellen.

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80 gleich gelagerte Fälle bundesweit

Doch mancherorts beurteilt man den Fall anders. Die Frage der Gültigkeit der Verpflichtungserklärung nach der Anerkennung als Flüchtling sei damals eine „offene Rechtslage“ gewesen, die „gerichtlich nicht geklärt gewesen“ sei, erklärt das rheinland-pfälzische Integrationsministerium auf Anfrage der AZ.

Das Bundesinnenministerium sei der Ansicht, dass die Erklärungen mit der Anerkennung als Flüchtling nicht erlöschten. Schließlich ändere sich durch die Anerkennung als Flüchtling nicht der Zweck ihres Aufenthalts in Deutschland, wie es in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heißt. Dass nun „etliche Menschen für den Lebensunterhalt mittlerweile anerkannter Flüchtlinge aufkommen müssen, ist äußerst misslich“, betont eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Ministeriums. Um dies zu ändern, sei eine Initiative auf Bundesebene notwendig. Ob die aus dem CSU-geführten Innenministerium kommen wird, ist mindestens fraglich.

Traberts Anwältin Nahla Osman bearbeitet allein 80 gleich gelagerte Fälle bundesweit. Im Fall des Mainzer Arztes habe sie eine Ruhe des Verfahrens beantragt, da von unterschiedlichen Gerichten bisher unterschiedliche Urteile gefällt worden seien. Wahrscheinlich müsse das Bundesverwaltungsgericht noch einmal in der Sache entscheiden, erwartet sie.

Trotz Ärger richtige Entscheidung

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Neben der damals unklaren Rechtslage führen Trabert und seine Anwältin vor allem zwei Argumente ins Feld. Erstens: Die Ausländerbehörden hätten damals sorgfältiger prüfen müssen, ob eine Übernahme der Kosten durch die Verpflichtungsgeber überhaupt realistisch sei, sagt Osman. Zweitens: Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte im Oktober 2013 Anwendungshinweise zum Landesaufnahmeprogramm erlassen, in denen festgelegt worden war, dass Verpflichtungsgeber über die Dauer der Verpflichtung zu belehren seien. „Das ist aber nicht passiert“, sagt Osman. In Gerichtsurteilen wurde auf diese Anwendungshinweise bereits Bezug genommen.

Doch allem Ärger zum Trotz stehe er weiter zu seiner damaligen Entscheidung, sagt Trabert. „Es war höchste Zeit, die Leute da raus zu holen. Ich war seitdem mehrmals in der Region, und ich kenne die Situation auf den Fluchtrouten, auf dem Mittelmeer.“ Die Verpflichtungserklärungen seien ein Weg gewesen, die Menschen sicher nach Deutschland zu holen. Leute wie Hasan Al Hamzeh. Und selbst wenn er zahlen müsse: „Was ist schon der finanzielle Ruin gegen das Retten eines Menschenlebens?“