Verkehrsüberwachung: Neue Situation, neue Schwerpunkte

aus Coronavirus-Pandemie

Thema folgen
Bußgelder, welche die Mainzer Verkehrsüberwachung in dem Zeitraum ausgesprochen hat, werden nicht zurückgenommen. Archivfoto: hbz / Harry Braun

Auch die Verkehrsüberwachung der Stadt Mainz muss sich angesichts der Coronakrise auf die veränderten Umstände einstellen. Vor allem Falschparker müssen sich in Acht nehmen.

Anzeige

MAINZ. Die Stadt setzt angesichts der deutlich veränderten Situation im öffentlichen Raum vorübergehend neue Schwerpunkte beim Thema Verkehrsüberwachung. Die Mitarbeiter des Verkehrsüberwachungsamtes passten ihre Arbeit an die aktuelle Situation in der Coronakrise an, berichtet Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne).

Deutlich weniger Menschen führen in die Innenstadt, da Einkaufsbummel, Theatervorstellungen und Restaurantbesuche weitestgehend entfielen. Im Gegenzug gingen jedoch immer Menschen ins „Homeoffice“ oder blieben aus anderen Gründen zuhause. Sodass in Wohngebieten nun auch tagsüber weit mehr parkende Autos auf den Straßen zu finden seien.

Rettungswege müssen freigehalten werden

„So soll vor allem in der Innenstadt und in eng bebauten Ortskernen sichergestellt werden, dass Rettungskräfte nicht durch zugeparkte Kurvenbereiche, Kreuzungen oder Rettungszufahrten behindert werden. Dies gilt naturgemäß in der aktuellen Situation in Stichproben auch für das Umfeld von Krankenhäusern“, so Eder. Daher werde auch verstärkt der ruhende Verkehr überwacht. Es müsse dafür gesorgt werden, dass Rettungswege im Ernstfall für Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeuge frei und befahrbar blieben.

Anzeige

Allerdings müssten sich die zuständigen städtischen Mitarbeiter auch auf Veränderungen bei der Geschwindigkeitsüberwachung einstellen: Viele Menschen mieden derzeit die öffentlichen Verkehrsmittel und seien verstärkt mit Fahrrädern oder auch zu Fuß unterwegs. Zudem sei zu beobachten, dass auf den deutlich leereren Straßen „mehr Fahrzeuge mit teils deutlich überhöhter Geschwindigkeit“ unterwegs seien, sagt Eder und wirbt in einer Mitteilung um Verständnis dafür, „dass insbesondere zur Gewährleistung von Rettungseinsätzen auch in diesen Zeiten nicht auf die Ahndung von Verkehrsverstößen verzichtet werden kann“.