Umbettung der toten napoleonischen Soldaten kaum möglich

Auf dem MSG-Gelände im Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld wurde vor Kurzem ein historisches Massengrab gefunden. Foto: Harald Kaster
© Harald Kaster

Die Mainzer Schützengesellschaft muss nach der Entdeckung eines historischen Massengrabes auf dem Hartenberg ihren Neubau wohl umplanen.

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MAINZ. Der Fund des Grabfelds mit vermutlich mehreren hundert, vielleicht sogar mehreren tausend napoleonischen Soldaten könnte die Mainzer Schützengesellschaft von 1862 (MSG) in Schwierigkeiten bringen. Sollten die Soldaten nicht umgebettet werden, sondern am Fundort bleiben, würde das zu größeren Problemen für das Neubauvorhaben und damit auch für den Verein führen.

Die Landesarchäologie unterrichtete am Montag den Verein, den Architekten und das Bauunternehmen über die Lage. „Wir wurden bestens informiert, nun suchen wir nach einer Lösung“, so MSG-Vorsitzender Gerhard Weitzel. Architekt und Bauunternehmer machen sich Gedanken, wie eine Umplanung aussehen könnte.

Die Schützengesellschaft will im vorderen Bereich das neue Vereinshaus errichten, im Bereich des Fundes sollen die unterirdischen Schießstände für 50 und 100 Meter Distanz entstehen. „Genau in der Mitte liegt aber das Grabfeld“, so Weitzel weiter, „nun wird geprüft, ob das umgangen werden kann.“

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Schützengesellschaft grübelt über Finanzierung

Das Massengrab war nur knapp eine Woche nach dem ersten Spatenstich beim Ausbaggern entdeckt worden. Es handelt sich um die letzte Ruhestätte von Soldaten der französischen „Grande Armée“, die im Jahr 1813 nach ihrem Rückzug den sogenannten „Typhus de Mayence“, eine Fleckfieberepidemie, eingeschleppt hatte. 17.000 Soldaten und auch 2500 Mainzer erlagen binnen weniger Monate der schweren Erkrankung. Die Opfer, zumindest die Soldaten, wurden in Massengräbern außerhalb der Festung bestattet. Eines dieser Gräber wurde nun entdeckt.

Der Fund bereitet der Schützengesellschaft großes Kopfzerbrechen. „Die Finanzierung für unser Vorhaben ist schon jetzt vollkommen ausgereizt“, so Weitzel, denn große Fördermittel habe es nicht gegeben. „Nun aber herrscht erstmal Baustopp, was auch wieder Geld kostet, und dann wissen wir natürlich nicht, mit wie viel die Umplanung im Endeffekt zu Buche schlägt.“

Es sei schließlich nicht damit getan, dass die neuen Architektenpläne bezahlt werden müssten. „Die Statik muss dann ja auch neu berechnet werden, es gibt weitere Bauverzögerungen und so weiter. Das muss alles schließlich bezahlt werden.“ Nun gelte es, zu überlegen, wie das alles finanziert werden könne.

Regelungen für Kriegsgräber gehen nicht weit genug zurück

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Die zunächst erhoffte Umbettung der toten Soldaten wird nicht zu bewerkstelligen sein, denn die Wahrung der Totenruhe verbietet ein Ausbaggern des Massengrabs. Stattdessen müsste jeder Soldat einzeln geborgen werden – bei möglicherweise tausend oder vielleicht mehreren tausend Toten ein weder zeitlich noch finanziell zu stemmendes Vorhaben.

Was aber passiert, wenn die Mainzer Schützengesellschaft die Umplanung nicht stemmen kann und auf eine Beseitigung des Grabfeldes besteht, ist eine Frage, die dann die Juristen beschäftigen dürfte. Regelungen für solche Funde gibt es für die Kriege zurück bis 1870 – für die davor liegenden kriegerischen Auseinandersetzungen und deren Folgen aber noch nicht.