
Die Diskussion in Mainz um die Verkehrssituation und mögliche Entlastungsoptionen für die L425 zwischen Hechtsheim und Ebersheim geht weiter. Nun wurden weitere Details bekannt.
Rheinhessen. Nachdem die Mainzer Verkehrs- und Umweltdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) zuletzt angekündigt hatte, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt der Rheinhessenstraße zwischen den Stadtteilen Hechtsheim und Ebersheim reduzieren zu wollen, werden nun weitere Details bekannt.
„Angedacht ist ein Tempolimit von 70 Kilometern pro Stunde über die gesamte Strecke“, berichtet Ralf Peterhanwahr von der städtischen Pressestelle auf Anfrage. Allerdings habe die Verwaltung ihre Vorstellungen, das Tempolimit herabzusetzen, noch nicht mit dem LBM besprechen können. Bislang gilt in weiten Teilen des besagten Abschnitts eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde.
Wiederholt tödliche Verkehrsunfälle auf Streckenabschnitt
Am 17. Oktober dieses Jahres war etwa in Höhe der Bushaltestellen Messe-Ost ein 78-jähriger Autofahrer bei einem Frontalzusammenstoß mit einem Kleintransporter tödlich verletzt worden. Der Kleintransporter war aus bislang nicht abschließend geklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn geraten. In den vergangenen Jahren waren wiederholt Verkehrsteilnehmer bei ähnlichen Unfällen zu Tode gekommen oder verletzt worden.
Die Geschwindigkeit sei eine der Ursachen für die verzeichneten Unfälle, hatte Verkehrsdezernentin Steinkrüger Anfang November gegenüber dieser Zeitung erklärt. Daher werde sich die städtische Straßenverkehrsbehörde mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Verbindung setzen und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt reduzieren, kündigte sie an. Einem vierspurigen Ausbau der Teilstrecke, der in der Vergangenheit unter anderem von LBM und Landkreis Mainz-Bingen wiederholt ins Spiel gebracht worden war, stehe man derweil weiter ablehnend gegenüber, so die Dezernentin.
LBM und Polizei geben Einschätzungen ab
„Bisher ist die Stadt Mainz in Sachen Tempolimit auf der Rheinhessenstraße nicht auf den LBM zugekommen“, sagt LBM-Sprecherin Birgit Tegeder. Der LBM Worms sei als Straßenbaubehörde für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Rheinhessen zuständig. Amtliche Verkehrszeichen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen würden grundsätzlich zunächst von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, in diesem Fall der Stadt Mainz, geprüft, erläutert die Sprecherin. Im Vorfeld einer verkehrsbehördlichen Anordnung würden von der Straßenverkehrsbehörde als federführender Stelle aber auch die Polizei und ein Fachmann der Verkehrstechnik des LBM angehört, um die geplante Maßnahme prüfen und fachlich bewerten zu lassen. „In dem entsprechenden Beteiligungsverfahren wird sich der LBM zur Frage einer Geschwindigkeitsbegrenzung positionieren“, kündigt Tegeder an.
Derweil geht die nach dem schweren Unfall von Mitte Oktober erneut aufgekommene Debatte um die Verkehrssituation auf dem Teilstück der Rheinhessenstraße zwischen Hechtsheim und Ebersheim insgesamt weiter. Seit Jahren werden unterschiedliche Entlastungs- sowie auch mögliche Ausbauoptionen kontrovers diskutiert. Der LBM hatte unlängst angekündigt, den Umgang mit dem seinerzeit vom LBM bereits erteilten und nach der Forderung der Stadt nach Bevorzugung des ÖPNV aktuell ruhenden Planungsauftrag für einen vierspurigen Ausbau mit der Stadt Mainz in Kürze erneut besprechen zu wollen. Der Bedarf eines Ausbaus zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssicherheit sei in der Vergangenheit bereits festgestellt worden, so der LBM. Die Mainzer Verkehrsdezernentin Steinkrüger bekräftigte daraufhin, dass die Stadt weiterhin gegen einen solchen Ausbau sei, stattdessen die ÖPNV-Anbindung des Umlandes vorantreiben wolle.
Park and Ride-Parkplatz bei Mainz-Ebersheim weiter eine Option
Vor einigen Jahren stand auch der Bau eines Park and Ride-Parkplatzes im Umfeld von Ebersheimer Abzweigung, Tankstelle und Regenrückhaltebecken im Raum. „Dass es die Forderung nach einem P+R-Parkplatz vor einigen Jahren gab, ist dem LBM bekannt“, sagt LBM-Sprecherin Tegeder. Aufgrund der dem LBM bekannten geringen Planungstiefe könne man jedoch keine weiteren belastbaren Aussagen treffen. Wie Ralf Peterhanwahr von der städtischen Pressestelle berichtet, stehe die Fläche auf dem Regenrückhaltebecken am Abzweig Ebersheim nach Wissen der Verkehrsverwaltung weiterhin als Park and Ride-Parkplatz zur Verfügung. „Bei einer weiteren Ausarbeitung der im Verkehrskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen zur Attraktivierung des ÖPNV spielt eventuell auch diese Fläche eine wesentliche Rolle bei einer entsprechenden Ausgestaltung einer attraktiven Anbindung“, so Peterhanwahr.
Dorothea Schäfer (CDU), Landrätin des Kreises Mainz-Bingen, hatte sich zuletzt für die Umsetzung eines Gesamtpakets ausgesprochen. Sie forderte insofern verschiedene Maßnahmen, könne sich etwa einen Ausbau der Strecke mit separater Busspur, einer weiteren Spur für den Individualverkehr sowie einem zentralen Omnibusbahnhof mit Park & Ride-Plätzen vorstellen.