Der Mainzer Entsorgungsbetrieb erhöht 2023 die Gebühren. Gleichzeitig gibt es aber auch die Chance, Kosten einzusparen. Vor allem für diejenigen, die bisher weniger Service hatten.
MAINZ. (nap). Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht vom Mainzer Entsorgungsbetrieb. Die schlechte Nachricht zuerst: Zum neuen Jahr werden „die Abfall- und die Straßenreinigungsgebühren – vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien - angepasst“, also erhöht. Wie viel mehr man bezahlen muss, hängt von Tonnengröße und dem Leerungsintervall ab. Zur Verdeutlichung eine Beispielrechnung der Stadt Mainz: Die Jahresgebühr für eine 60 Liter Restabfalltonne bei 14-tägiger Leerung erhöht sich von 98,16 Euro auf 122,81 Euro. Darin enthalten ist weiterhin die 60 Liter Biotonne (wöchentlich) und die 120 Liter Papiertonne (14-tägig). Die Jahresgebühr für die einmalige Reinigung pro Woche eines Straßenbereichs mit einer Länge von 20 Metern erhöht sich von 180 Euro auf 234 Euro.
2024 keine weitere Erhöhung der Gebühren
Das Bioabfall-Freivolumen wird aber ebenfalls erhöht. Beispielsweise erhält, wer eine 120 Liter Restabfalltonne bei 14-tägiger Leerung bezahlt, eine 120 Liter Biotonne – also doppelt so groß wie bisher - dazu.
Trotz der CO2-Abgabe, die 2024 mit etwa 30 Euro pro Tonne Abfall zu Buche schlage, beabsichtigt der Entsorgungsbetrieb keine weitere Gebührenerhöhung in 2024. Die aktuelle Erhöhung wird mit steigenden Kosten in vielen Bereichen begründet, die durch Sparmaßnahmen nicht mehr zu kompensieren sei.
Und nun zur guten Nachricht. Ab 2023 bietet der Entsorgungsbetrieb die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob Mülltonnen weiterhin im sogenannten Vollservice geleert werden oder im neuen Teilservice. Damit wird – vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien – eine Gebührenentlastung ermöglicht. Wer nur den Teilservice nutzt, bezahlt in dem Beispiel 17,04 Euro im Jahr weniger. Der Teilservice kann ab Dezember unter www.eb-mainz.de beantragt werden und wird ab Januar 2023 umgesetzt.
Wahl zwischen Teil- und Vollservice möglich
Was bedeutet Teilservice nun? Bisher werden die Abfalltonnen – soweit möglich – am Abfuhrtag von den Mitarbeitern des Entsorgungsbetriebes am Straßenrand bereitgestellt und nach der Leerung zurück an den Standplatz. Voraussetzung dafür ist, dass die Tonnen am Leerungstermin frei zugänglich sind. Zusätzlich müssen die Gefäße auf einem Platz stehen, der gemäß der Satzung genehmigt wurde. Das wäre der Vollservice in Zukunft.
Beim Teilservice müssen alle Abfalltonnen (Rest, Bio und Papier) selbst auf dem Bürgersteig am anfahrbaren Straßenrand bereitgestellt werden. Dies muss zwischen 18 Uhr des Vortages und 6 Uhr am Abfuhrtag erfolgen. Nach der Leerung müssen die Tonnen schnellstmöglich wieder auf das Grundstück/den Standplatz zurückgezogen werden. Der individuelle Teilservice ermöglicht dabei besonders auch für diejenigen eine finanzielle Entlastung, die bisher aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder auch auf eigenen Wunsch bereits ihre Abfallbehältnisse selbst zur Leerung bereitstellen.
Weitere Infos auch unter Telefon 06131-123456.