Mainzer Diesel-Urteil: Fahrverbot für einzelne Straßen...

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Die Landeshauptstadt muss ein Konzept für Fahrverbote entwickeln, um für eine gesunde Stadtluft zu sorgen. Dieses Urteil ist jetzt schriftlich im Rathaus eingegangen. Binnen...

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MAINZ. Fahrverbote für einzelne Straßen in Mainz sind nach dem jetzt veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts ohne Übergangsfrist und damit sofort möglich. Dieselautos bis zur Abgasnorm Euro 4 einschließlich dürfen auch aus ganzen Zonen sofort ausgeschlossen werden. Für Euro-5-Autos ist ein zonales Fahrverbot demnach frühestens ab 1. September 2019 möglich.

Die Stadt Mainz müsse den Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft "schnellstmöglich im gesamten Stadtgebiet" einhalten, heißt es in dem Urteil. Die Messungen an verschiedenen Straßen im Stadtgebiet legten nahe, "dass der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid nicht nur an der Parcusstraße, sondern auch an weiteren Stellen nur knapp erreicht oder gar überschritten wird".

Für die besonders stark belastete Parcusstraße unweit vom Bahnhof wurde 2017 zwar ein Rückgang von 53 auf 48 Mikrogramm ausgewiesen. Für dieses Jahr sei dort aber wieder ein Anstieg zu erwarten, befanden die Richter.

Zum 1. April muss dem Urteil zufolge ein neuer Luftreinhalteplan für Mainz gültig sein. "Dabei hat die Beklagte auch ein Konzept für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge aufzunehmen". Falls der Grenzwert auch im Durchschnitt der ersten sechs Monate des kommenden Jahres nicht erreicht werde, müsse die Stadt "spätestens ab dem 1. September 2019 Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge umsetzen".

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Die Stadt Mainz muss nun innerhalb eines Monats entscheiden, ob sie das Urteil akzeptiert oder Berufung dagegen einlegt. Das schriftliche Urteil mit der ausführlichen Begründung sei am Dienstag eingegangen, sagte ein Sprecher der Stadt am Mittwoch. "Wir haben jetzt einen Monat Zeit und werden das Urteil gründlich prüfen."

Von dpa