Ein Mainzer, der das Sorgerecht verloren hat, erhebt schwere Vorwürfe gegen Stadt und Gerichte. Er wendet sich an Stadtrechtsausschuss, um vollständige Akteneinsicht zu bekommen.
MAINZ - Es sind schwere Vorwürfe, die ein Mainzer gegen Stadt und Gerichte erhebt. Der Verwaltung wirft der zweifache Vater „Beihilfe zur Rechtsbeugung“, „rechtswidriges“ Verhalten und Manipulation von Akten vor, eine Richterin bezeichnet er gar als „Verbrecherin“, die Gerichtsunterlagen gefälscht und Prozessbeteiligte „arglistig getäuscht“ habe. Nun will er, dass der Stadtrechtsausschuss seine Sichtweise bestätigt.
Zum Hintergrund: Der Mainzer hat mit seiner ehemaligen Frau zwei Töchter. Für etwa acht Jahre hatte der Mann, wie er im Ausschuss erklärte, das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder. Dann kam es zu einem Verfahren am Amtsgericht, bei dem ihm das Sorgerecht entzogen und der Mutter zuerkannt wurde. Die Gründe, die zu diesem Urteil geführt haben, werden im Ausschuss nicht thematisiert. Der Mann sagt nur, dass die Richterin zwei Töchter von „ihrem geliebten Vater“ getrennt habe. Das will er nicht hinnehmen und verlangte Ende 2017 Einsicht in die Jugendamtsakten. Doch die Stadt verweigerte dies. Nun kämpft der Vater an zwei Fronten – vor Gericht und vor dem Stadtrechtsausschuss – um Akteneinsicht und letztlich um das Sorgerecht.
Immerhin einen Teilsieg hat er am Verwaltungsgericht errungen: Dort wurde entschieden, dass die Stadtverwaltung nicht grundsätzlich Akteneinsicht verwehren dürfe. Dagegen stehe das Landestransparenzgesetz. Da die Mutter aber der Einsichtnahme widersprochen hat, erhält der Vater nur einen teilweisen Einblick in die Jugendamtsakten – persönliche Daten wurden geschwärzt oder entfernt.
„Sie haben jetzt Akteneinsicht. Was ist Ihr Punkt?“, wollte die Ausschussvorsitzende Julia Wolffersdorf von dem Mainzer wissen. Und der Angesprochene hat eine ganze Reihe von Punkten: Zum einen müsse der Stadtrechtsausschuss erklären, dass eine Verwaltungsmitarbeiterin ihm „rechtswidrig“ Akteneinsicht verwehrt habe. Zum anderen erwartet er eine Stellungnahme zum Urteil des Amtsgerichts. Dazu noch die Kostenübernahme seiner Anwaltskosten und nicht zuletzt den vollständigen Zugang zu den Unterlagen. Mit unvollständigen Akten ist er nicht einverstanden. Aufgrund von Aussagen des Amts, glaubt er, dass die Verwaltung deutlich mehr Papiere entfernt hat, als erlaubt ist – „skandalöse Zustände“, schimpft er. „Dieses Vorgehen des Jugendamts Mainz stinkt zum Himmel.“
Doch vieles von dem, was sich der Mann vom Ausschuss erhofft, wird dieser nicht erfüllen. Denn wie Wolffersdorf betonte, sind die Kompetenzen des Gremiums begrenzt. Der Stadtrechtsausschuss werde nur prüfen, ob er aufgrund des Landestransparenzgesetzes Anspruch auf komplette Akteneinsicht habe. Mehr sei nicht drin. Das ist dem Mann zu wenig. Er kündigt an, dass er nach einer Entscheidung, die ihm in den kommenden Wochen zugeschickt wird, das Verwaltungsgericht anruft. Gegen die Richterin hat er bereits Strafanzeige gestellt.