Für die Uni Mainz sind zusätzliche Bundesmittel elementar. Weil unklar ist, wie viel Geld ab 2021 fließt, zittern 400 Mitarbeiter um ihre Jobs. Wissenschaftsminister Wolf mauert.
Von Frank Schmidt-Wyk
Reporter Rheinhessen
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Die Finanzierung der Hochschulen ist in Deutschland eigentlich Ländersache. Mit dem Hochschulpakt vereinbarten Bund und Länder 2007, dass künftig der Bund die Hochschulen gezielt unterstützt. Der Pakt hatte zunächst eine Laufzeit von vier Jahren und wurde zweimal verlängert – Ende 2020 läuft er aus. Die Ausfinanzierungsphase bis 2023 eingeschlossen, summiert sich das Gesamtvolumen der Bundesförderung über den Hochschulpakt auf 20,2 Milliarden Euro.
Grundgedanke des Hochschulpaktes war es zunächst, die Hochschulen durch Aufstockung ihrer Personalausstattung in die Lage zu versetzen, den drastischen Anstieg der Studierendenzahlen zu bewältigen. Mit zunehmender Laufzeit trat der Aspekt der Qualitätssicherung in den Vordergrund. Diesem Ziel dient auch der 2011 ins Leben gerufene und ebenfalls Ende 2020 auslaufende Qualitätspakt Lehre mit einem Gesamtvolumen von rund zwei Milliarden Euro. Die projektbezogene Bundesförderung zielt insbesondere darauf ab, an den Hochschulen mehr qualifiziertes Personal für Lehre, Betreuung und Beratung einzusetzen.
Anfang Juni 2019 einigten sich Bund und Länder auf den neuen Zukunftsvertrag Forschung und Lehre stärken als Nachfolgeprogramm des Hochschulpaktes. Demnach stellt der Bund ab 2021 jährlich 1,88 Milliarden Euro für die Hochschulen bereit, ab 2024 jährlich 2,05 Milliarden Euro. Entscheidender Unterschied zum Hochschulpakt: Die Mittel fließen unbefristet, die Hochschulen können dieses Geld also langfristig einplanen. Die Länder haben sich verpflichtet, den Bundesanteil um einen Anteil in gleicher Höhe aufzustocken, und zwar zusätzlich zu der von ihnen zu leistenden Grundfinanzierung.