Totschlag im Mainzer Layenhof: 38-jähriger Mann muss dauerhaft in Psychiatrie
Nachdem ein 38-Jähriger bei einem Familienessen an Ostern seine Frau erstach und ein befreundetes Ehepaar schwer verletzte, wird der Mann nun dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der Mann leide an einer andauernden wahnhaften Störung und sei eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Von Andrea Krenz
Ein gemeinsames Freundschaftsessen im Mainzer Layenhof entgleist, ein Mann rastet plötzlich aus - nun gab es das Urteil. Archivfoto: hbz/Stefan Sämmer
Jetzt teilen:
Jetzt teilen:
MAINZ - Sie hatten von einem sichereren Leben in Deutschland geträumt. Doch die Hoffnungen zweier koptischer Familien aus Ägypten wurden am Ostersonntag jäh zerstört. Damals griff der Vater (38) dreier Kinder nach dem gemeinsamen Abendessen mit der befreundeten Familie in seiner Wohnung zu einem großen Küchenmesser, erstach seine Ehefrau und verletzte die Freunde lebensgefährlich. Am Donnerstag saß der Mann im Sicherungsverfahren vor dem Schwurgericht und weinte in seinem letzten Wort: „Ich bedauere, was ich getan habe. Aber haben Sie Erbarmen. Ich möchte meine Kinder sehen.“
Für die Richter unter Vorsitz von Carsten Poetsch gab es nicht viel zu überlegen. Weil der Mann unter einer andauernden seelischen Störung mit Wahnvorstellungen leidet, war er zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig und gilt nur als Beschuldigter. Und für diesen ging es nur darum, ob er – weil eine Gefahr für die Allgemeinheit – dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss. Die Richter folgten den Ausführungen eines Gutachters sowie den Anträgen von Staatsanwalt und Nebenklage und ordneten die Unterbringung an.
Die Familien hatten sich in der Gemeinde kennengelernt und angefreundet, das Osterfest wollten sie mit den Kindern in der Wohnung am Layenhof verbringen. Nichts habe nach Aussage der Opfer, die die schwere Messerattacke nur knapp überlebt hatten, darauf hingedeutet, dass sich etwas Schlimmes anbahnen könnte. Auslöser der Tat könnte die Zurückweisung ihres Mannes durch die später getöteten Ehefrau (31) beim Essen gewesen sein, als dieser versucht hatte, sie mit der Gabel zu füttern. Laut Psychiater habe der Beschuldigte Blicke am Tisch missinterpretiert. Er vermutete ein Mordkomplott, nahm an, man habe ihm das Essen bereits vergiftet. Mit derartigen Vorstellungen verweigerte der Mann später auch in der U-Haft das Essen.
Laut Gutachter habe er normale Alltagssituationen falsch wahrgenommen. So will er gesehen haben, dass seine Frau sich über den Freund gebeugt und ihm angeblich ihre Brüste gezeigt habe, außerdem sei sie ihm angeblich ins Bad gefolgt. Als seine Frau und die Bekannte im Gespräch verstummten, als er gerade wieder das Wohnzimmer betrat, traf der Mann seine Entscheidung: Er ging in die Küche, holte das Messer und stach im Wechsel auf Ehefrau, Bekannte und Freund ein. Nachbarn eilten zur Hilfe, holten die Kinder aus der Wohnung, versorgten die Verletzten und alarmierten die Rettungskräfte.
Im Falle der Getöteten war die Tat als Mord gewertet worden, stellte sich letztlich aber als Totschlag dar. Grund: Weil der 38-Jährige laut Gutachter im „Affektsturm“ handelte, habe er die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers nicht bewusst ausgenutzt, womit das Merkmal der Heimtücke wegfällt. Im Falle des versuchten Totschlags hatte die Verteidigerin gefährliche Körperverletzungen erkannt.