Thema Mietrecht: Juristische Tipps am AZ-Lesertelefon von Kaution bis Eigenbedarf
Von Julia Bernigau
Nicht immer stimmen im Mietvertrag die Angaben zu den Wohnflächen mit der Realität genau überein. Mieter sollten selbst zu Zollstock, Lineal und Taschenrechner greifen und nachprüfen. Foto: X-Ray - Fotolia
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MAINZ - Mieter und Vermieter sind nicht immer die besten Freunde – besonders wenn eine Mieterhöhung ansteht oder der Vermieter die Kaution auch Monate nach dem Auszug des Mieters nicht zurückerstattet hat, endet es meistens mit einem Streit vor Gericht.
In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz beantworten Fachanwälte für Miet- und Wohneigentumsrecht am Lesertelefon der Allgemeinen Zeitung am Donnerstag, 18. Mai, von 15 bis 16.30 Uhr Fragen rund um das Thema Mietrecht.
Vermieter kann die Zustimmung einklagen
Die Traumwohnung ist endlich gefunden, doch nach einem Jahr kommt ein Brief vom Vermieter, dass die Miete erhöht wird. Soll die Erhöhung nun stillschweigend akzeptiert werden oder lässt sich dagegen vorgehen? Grundsätzlich gilt, dass Mieterhöhungen schriftlich erfolgen müssen, und selbst dann muss der Mieter der Erhöhung zustimmen. Doch als Zustimmung kann bereits eine einmalige Zahlung des erhöhten Beitrags gewertet werden. Wenn nach zwei Monaten keine Zustimmung erfolgt ist, hat der Vermieter das Recht diese einzuklagen.
Werden Modernisierungsmaßnahmen für die Mieterhöhung angeführt, ist der Vermieter nicht auf die Zustimmung des Mieters angewiesen. Doch können Schönheitsreparaturen oder Instandsetzungskosten nicht als Modernisierungsmaßnahmen gültig gemacht werden.
Auch nach der Kündigung des Mietverhältnisses kann es Probleme geben, wenn es um das Thema Kaution geht. Viele Mieter verweigern nach der Kündigung die Zahlungen der letzten drei Monatsmieten und verweisen dabei auf die Mietsicherheit. Doch diese falsche Annahme kann schnell vor Gericht enden und zugunsten des Vermieters ausgehen.
Auch das Thema Eigenbedarfskündigung wird manchen Mieter schon kalt erwischt haben. Doch wann ist eine Kündigung überhaupt rechtskräftig?
Dieses Jahr legten zwei Urteile des Bundesgerichtshofes zugunsten des Mieters fest, wann eine Kündigung nicht Bestand hat und sogar für den Vermieter rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Folglich kann dem Mieter nicht gekündigt werden, weil der Vermieter mehr Stauraum für sein Büro benötigt. Sofern der Mieter die Wohnung räumen musste und sich nachträglich herausstellt, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war, können entstandene Mietkosten beim ehemaligen Vermieter eingeklagt werden.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Lock aus Worms wird am Donnerstag unter der Durchwahl 06131 - 48 36 01 Fragen beantworten. Der Mainzer Rechtsanwalt Dr. Burkhard Hermann ist unter der Durchwahl 06131- 48 36 02 zu erreichen, und Rechtsanwältin Friederike Peter, ebenfalls aus Mainz, steht unter der Durchwahl 06131- 48 36 03 zur Verfügung.