Mainzer AfD-Politiker Münzenmaier zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt
Der AfD-Politiker Sebastian Münzenmaier ist vom Amtsgericht Mainz wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden.
Von Heiko Beckert
Foto: Rene Vigneron
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MAINZ - Der gerade erst gewählte AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier wurde am Mainzer Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Zudem muss er eine Geldbuße von 10.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Münzenmaier gegen das verhängte Strafmaß angehen wird, ist unklar. Er wolle das in den kommenden Tagen mit seinem Verteidiger besprechen, sagte er der AZ.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 1989 in Darmstadt geborene Münzenmaier zu einer Gruppe von etwa 50 Hooligans und Ultras gehörte, die in der Nacht vom 17. auf den 18. März 2012 Anhänger des FSV Mainz 05 überfallen haben. Dass der AfD-Politiker an dem Überfall direkt beteiligt war, konnte das Gericht allerdings nicht sicher nachweisen. Dafür ist die Vorsitzende Richterin Anne Werner überzeugt, dass Münzenmaier, der zur Ultragruppe „Frenetic Youth“ gehört haben soll, zumindest als „Lotse“ ortsfremde Hooligans und Ultras zum Bruchwegstadion geführt hat. Das hatten zwei Zeugen ausgesagt.
Hausdurchsuchung bei Münzenmaier
Am Bruchwegstadion war es damals gegen Mitternacht zu einem Überfall gekommen. Die 50 Anhänger des 1. FC Kaiserslautern wollten den von einem Auswärtsspiel heimkehrenden 05-Fans eine „Abreibung“ verpassen. Unter den Mainzer Fans befanden sich Ultras, aber auch nicht organisierte Fans, Frauen und Kinder. Bei dem Angriff kam es laut Werner zu „massiven Verletzungen“. Bekannt wurden unter anderem zwei Fingerbrüche, blutende Wunden und zwei Personen, die bewusstlos geschlagen wurden. „Das ist geschehen mit Wissen und Wollen des Angeklagten“, betonte die Richterin.
Gewählt
Sebastian Münzenmaier wurde bei der Bundestagswahl am 24. September als rheinland-pfälzischer Spitzenkandidat der AfD in den Bundestag gewählt. Münzenmaier ist seit 2013 Mitglied der AfD. Vorher war er bei der islamfeindlichen Partei „Die Freiheit".
Während der Ermittlungen kam es auch zu einer Wohnungsdurchsuchung bei Münzenmaier. Dabei wurden ein Teleskopschlagstock, ein sogenannter „Ninja-Zipper“ – ein bei Hooligans beliebter Kapuzenpullover – sowie etliche Fotos mit martialisch posierenden Ultras gefunden. Darüber hinaus konnten belastende Chatprotokolle sichergestellt werden. Diese deuten darauf hin, dass Münzenmaier zumindest über die Organisation des Überfalls informiert, wenn nicht sogar eingebunden war.
Staatsanwaltschaft forderte acht Monate
Mit dem Urteil folgte die Richterin, was das Strafmaß angeht, weitgehend der Staatsanwaltschaft, die acht Monate gefordert hatte. Allerdings wollte die Anklagebehörde den AfD-Mann nicht nur wegen Beihilfe, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt sehen.
Münzenmaiers Anwalt Jens George hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Die Anklage habe „nichts in der Hand“, meinte der Verteidiger. Darüber hinaus kritisierte er die schleppende Aufarbeitung des Vorfalls. Die Behörden hätten sich einer „rechtsstaatswidrigen Verzögerung“ schuldig gemacht und damit die Rechte seines Mandanten verletzt. Münzenmaier selbst hat während des gesamten Verfahrens die Aussage verweigert.