Mainz: Zwei Tatverdächtige nach Vergewaltigung in Untersuchungshaft
Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 34-jährigen Mainzerin sind zwei Männer im Alter von 18 und 47 Jahren verhaftet worden.
Von Nicholas Matthias Steinberg
Lokalredakteur Mainz
Symbolbild: dpa
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MAINZ - Seit vergangenem Samstag sitzen ein 47-jähriger Iraner und ein 18-jähriger Afghane in Untersuchungshaft. Sie werden verdächtigt, am Abend des 16. Oktober, also vergangenen Dienstag, in einer Grünanlage im Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld eine 34-Jährige vergewaltigt zu haben. Die beiden Beschuldigten wurden am Freitag festgenommen und am Samstag einer Bereitschaftsrichterin am Amtsgericht Mainz vorgeführt. Sie ordnete für beide Untersuchungshaft an.
Bei der Polizei sagte die geistig beeinträchtigte Frau aus, im Laufe der vergangenen Woche den 47-Jährigen kennengelernt zu haben. Sie habe sich mit ihm an besagtem Dienstagabend verabredet. In einer Grünanlage soll es dann zur Vergewaltigung gekommen sein. Auch der 18-jährige Afghane, ein Bekannter des 47-Jährigen, soll an der Tat beteiligt gewesen sein. Ob es einen Haupttäter gibt, ist bislang nicht bekannt. Ans Licht kam die Tat, nachdem die Frau am Morgen nach der Tat einen Arzt aufsuchte. Dieser vermittelte sie sofort an die Unimedizin weiter. Dort wurde die Frau schließlich untersucht. Mit ihrer Zustimmung wurde auch die Polizei informiert. Nach den Aussagen des Opfers sowie umfangreicher Ermittlungen gelang es den Ermittlern von der Mainzer Kriminalpolizei, die beiden Tatverdächtigen zu identifizieren und am Freitag zu fassen. Den 47-Jährigen nahmen Beamte nahe seiner Meldeanschrift in Mainz fest, den 18-Jährigen in Bad Kreuznach.
Beide Männer sind bereits polizeilich in Erscheinung getreten
Beide Männer sind der Polizei bereits bekannt. Der 47-Jährige ist in der Vergangenheit bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährlicher Körperverletzung sowie Diebstahl in Erscheinung getreten. Zu Beginn dieses Jahres saß er wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz fünfeinhalb Monate in Haft. Der Mann war 2016 nach Deutschland eingereist und verfügt über eine Aufenthaltsgestattung, ist also geduldet, solange sein Asylverfahren läuft.
Der 18-Jährige war im September 2015 aus Afghanistan nach Deutschland eingereist. Sein Asylantrag wurde im Februar dieses Jahres abgelehnt. Er verfügt also über eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Auch der 18-Jährige ist der Polizei bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Körperverletzung sowie einer „Schwarzfahrt“ bekannt.
In den kommenden Tagen und Wochen werden die beiden Tatverdächtigen wohl mit Dolmetschern vernommen, berichtet Rinaldo Roberto. Zudem würden weitere kriminalistische Standards ins Rollen gebracht. So sollen etwa weitere Spuren gesichert und Tatabläufe ausgewertet werden.