Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen in Mainz hat die Stadt nun erneut reagiert. Vom 16. März an gelten wieder Einschränkungen. Zudem gibt es weitere Maskenpflichtzonen.
Von Maike Hessedenz
Stellvertretende Redaktionsleiterin Mainz
Mit Maske in der Mainzer Innenstadt unterwegs.
(Symbolfoto: Sascha Kopp)
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MAINZ - Die Stadt Mainz zieht wieder die Notbremse. Heißt: Zahlreiche Öffnungsschritte, die in der vergangenen Woche unternommen werden, müssen wieder rückgängig gemacht werden. Wie Oberbürgermeister Michael Ebling am Montag bekanntgab, müsse der Handel wieder in weiten Teilen zum Terminshopping übergehen. In den letzten drei Tagen habe der 7-Tage-Inzidenzwert im Land Rheinland-Pfalz bei mehr als 50 gelegen.
In der Stadt Mainz liege der Wert an zwei der vergangenen drei Tage bei über 50. Am heutigen Montag meldet das Land einen Inzidenzwert für Mainz von 53,5. Bereits am Sonntag lag der Wert bei 53. Ab Dienstag, 16. März bis zunächst mindestens einschließlich Sonntag, 28. März, gelten daher folgende Regeln:
Am Mainzer Rheinufer gilt ab sofort Maskenpflicht. Die Pflicht gelte für das gesamte Rheinufer von der Auffahrt zur Eisenbahnbrücke (Südbrücke) am Victor-Hugo-Ufer bis hin zur Drehbrücke am Zollhafen am Ende der Taunusstraße in der Zeit von 12 bis 22 Uhr an allen Tagen, auch für Jogger, Radfahrer und andere Sportler. „Wir wissen, dass das ein Bereich ist, der stark frequentiert ist. Er darf auch stark frequentiert sein, es ist kein Zonenverbot“, so Ebling. Mit Maske sollten die Menschen vielmehr sich und andere schützen. Eine entsprechende Beschilderung solle in den nächsten Tagen angebracht werden. In den Fußgängerzonen der Altstadt sowie auf dem Bahnhofsvorplatz gilt weiterhin Maskenpflicht. Diese wird ausgeweitet auf die Zeit von 8 bis 18 Uhr an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen. Weiterhin gilt, dass man die Maske kurz abziehen darf, um am Getränk zu trinken, ins Brötchen zu beißen oder an der Zigarette zu ziehen.
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Gewerbliche Einrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden, dabei darf pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde zugegen sein, so Ulrich Helleberg, Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes. Für größere Kaufhäuser bedeutet das, dass mitunter über 100 Personen gleichzeitig einkaufen können, sofern sie sich zuvor angemeldet und ihre Daten hinterlassen haben. Das gelte auch für Büchereien und Archive. Die Termine sind laut neuer Allgemeinverfügung der Stadt so zu vergeben, dass sichergestellt ist, dass Ansammlungen von Personen in oder vor den Einrichtungen vermieden werden. Zwischen den Terminen müssen die Räume gelüftet werden. Abhol- und Lieferdienste seien nach vorheriger Bestellung weiter zulässig.
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Von der Schließung ausgenommen sind Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien und Gartenmärkte.
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Sporttraining in Mainz mit Abstand
Sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport ist nur in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Das Abstandsgebot sei dabei zu beachten.
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Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Auch hier gelte das Abstandsgebot. Geändert sie hier, dass auch Kinder bis einschließlich 14 Jahren nur noch kontaktfrei trainieren dürfen. Proben- und Auftrittsbetrieb im Breiten- und Laienkulturbereich sind untersagt. Der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf von offenen alkoholischen Getränke bleibt nach wie vor verboten.
Museen können mit Terminvereinbarung, wie angedacht, öffnen.
Im Gegensatz zum Herbst und Winter, wo zunächst die Reiserückkehrer und dann die Altenheime als Infektionsherde ausgemacht werden konnten, sei das Infektionsgeschehen derzeit diffus, so Dietmar Hoffmann. Hauptübertragungsort sei der private Haushalt. Kleinere Herde gebe es zudem in Altersheimen, in Kindergärten, Schulen oder an Arbeitsstätten.
„Der Schritt ist bitter“, so Ebling, allerdings sei er erwartbar gewesen. Die Stadt wolle alles daran setzen, die Ausbreitung weiter einzudämmen, „daher reagieren wir lieber gleich, als zu lange zu warten.“
Hoffnung mache ihm, dass mehr geimpft werde. Auch das Testen solle dazu beitragen, dass die Lage sich entspanne. Dabei sei es denkbar, dass das flächendeckende Testen einen großen Schritt zugunsten von Lockerungen im gesellschaftlichen Leben spiele.
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Dieser Artikel wurde ursprünglich am 15.03.2021 um 14:27 Uhr publiziert.