Lockerungen betreffen auch Abschiednahmen und Beisetzungen
Auf Mainzer Friedhöfen sind Abschiednahmen mit bis zu 30 Personen möglich. Einige Sicherheitsvorkehrungen gibt es aber noch immer.
Von Julia Sloboda
Stellvertretende Redaktionsleiterin Mainz
Die Trauerhalle auf dem Mainzer Friedhof.
(Foto: Pascal Schmitt)
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MAINZ - Die neuesten Lockerungen betreffen auch die Themen Abschiednahmen und Beisetzungen. „Ab sofort dürfen bei Andachtsfeiern die Vorplätze der Trauerhallen mitgenutzt werden“, erklärt Jeanette Wetterling, die Vorstandsvorsitzende des Wirtschaftsbetriebs. Unter Berücksichtigung der Vorgabe maximal eine Person pro zehn Quadratmeter Grundfläche „können wir damit auf allen Mainzer Friedhöfen Abschiednahmen mit bis zu 30 Personen grundsätzlich möglich machen“. Wo es die örtlichen Gegebenheiten es zuließen, könne auf Antrag geprüft werden, ob eine Erweiterung des Teilnehmerkreises im Einzelfall möglich sei. Trauergäste müssen Mund und Nase bedecken und mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten.
Auf Maske oder Tuch darf die Trauergemeinde auf dem Weg zur Grabstätte verzichten. Und zwar die gesamte Trauergemeinde, denn „die Einschränkung, dass die Beisetzung nur im engsten Familienkreis stattfinden darf, konnten wir jetzt ebenfalls aufheben“, zeigt sich Wetterling erleichtert. Aber auch hier gelte: „Bitte Abstand zueinander halten, wenn man nicht im selben Haushalt wohnt.“
Einige Sicherheitsvorkehrungen gelten noch immer
Gültig bleiben außerdem die sonstigen Sicherheitsvorkehrungen: So darf die Trauerfeier nicht länger als eine Stunde dauern. Gemeinsame Gesänge sind nicht möglich. Vor der Teilnahme muss von jedem Trauergast ein vorgefertigter Fragebogen mit den persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer) ausgefüllt werden, damit das Gesundheitsamt notfalls eine Kontaktnachverfolgung einleiten kann. Die Daten werden für drei Wochen von der Friedhofsverwaltung aufbewahrt und anschließend gelöscht.