Kampf gegen Flieger über Mainz soll weitergehen - Fluglärmschutzgesetz im Visier
Trotz der juristischen Niederlage der Stadt Mainz, soll der Kampf gegen Fluglärm weitergehen. Das erklärt die Ampel-Koalition mit CDU in einer gemeinsamen Erklärung. Unter anderem setzen die Parteien auf eine Änderung des Fluglärmschutzgesetzes.
Von Michael Erfurth
Lokalredakteur Mainz
Ruhestörung am Himmel: ein Flugzeug über dem Gutenberg-Museum. Archivfoto: Sascha Kopp
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MAINZ - Die Ampelkoalition und die CDU als größte Oppositionspartei im Mainzer Stadtrat versichern in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass sie weiterhin gegen den vom Frankfurter Flughafen ausgelösten Fluglärm über Mainz kämpfen wollen. „Wir werden zusammen weiterhin die Stadt Mainz bei allen Möglichkeiten gegen Fluglärm unterstützen, auch wenn die Nichtzulassungsbeschwerde juristisch gesehen leider vollkommen chancenlos ist.“
So kommentieren die Fraktionsvorsitzenden Hannsgeorg Schönig (CDU), Alexandra Gill-Gers (SPD), Sylvia Köbler-Gross (Grüne) und Walter Koppius (FDP) die Entscheidung des Personal- und Hauptausschusses des Stadtrates, keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes im Fluglärmstreit einzulegen.
Klage der Stadt gegen Ausbau lief seit 2008
Seit 2008 läuft eine Klage der Stadt Mainz gegen den Ausbau des Flughafen Frankfurts, in der es insbesondere um die strikte Einhaltung des Start- und Landeverbots für Flugzeuge an Wochentagen zwischen 22 und 6 Uhr geht. Bislang gilt nur ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr. In seinem jüngsten Urteil dazu hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Klage abgewiesen und nur die Möglichkeit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Eine solche Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt Flörsheim wurde aber erst vor kurzem vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
„Natürlich ist uns die Entscheidung nicht einfach gefallen. Nach ausführlichen Abwägungen und Beratungen mit der Verwaltung sowie den Fluglärminitiativen sind wir aber zu dem Entschluss gekommen, dass die Chancen in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand und weiteren Kosten stehen“, so Schönig, Gill-Gers, Köbler-Gross und Koppius. „Dies mag zwar wie ein Rückschlag wirken, bestärkt uns aber jetzt erst recht in unserem Bestreben, alle anderen Möglichkeiten im Kampf gegen Fluglärm auszuschöpfen.“
Gesetz abändern lassen
Dazu zähle unter anderem gemeinsam über Partei- und Stadtgrenzen hinweg auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, das Fluglärmschutzgesetz vom Bundesgesetzgeber zugunsten der lärmgeplagten Bürger abändern zu lassen. Das Gesetz schütze in seiner derzeitigen Form eher die Flughafenbetreiber als die lärmgeplagten Bürger.