Die Stadt will sich im Fluglärmstreit nicht geschlagen geben, faktisch ist sie es aber. Am Mittwochabend beschloss der Hauptausschuss keine Rechtsmittel gegen das jüngste Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Fluglärmstreit einzulegen.
MAINZ - Die Stadt will sich im Fluglärmstreit nicht geschlagen geben, faktisch ist sie es aber. Am Mittwochabend beschloss der Hauptausschuss keine Rechtsmittel gegen das jüngste Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Fluglärmstreit einzulegen.
"Ich fühle mich nicht gut. Wir hatten gedacht, für die Nachtrandstunden noch was bewegen zu können", sagt Umwelt- und Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne). Allerdings war auch sie zum Schluss gelangt, dass die seit dem Jahr 2008 laufende Klage keinen Erfolg mehr bringen wird.
Vorgebrachten Punkte seien in anderen Musterverfahren geklärt worden
Ziel der Klage war es, dass an Wochentagen zwischen 22 und 6 Uhr keine Flugzeuge am Flughafen Frankfurt Main starten oder landen dürfen. Die Klage richtete sich gegen das Land Hessen und den Flughafenbetreiber Fraport, Gegenstand der Klage war der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens. Mitte Juli wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof die von der Stadt Mainz geführte Klage ab. Die vorgebrachten Punkte seien zuvor in anderen Musterverfahren geklärt worden, so das Urteil des Gerichts. Das Hessische Verwaltungsgericht ließ keine Revision zu. Gegen diesen Beschluss wäre bis zum 14. August eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. "Das ist aber überhaupt nicht ratsam", sagt der Anwalt Martin Schröder. Er vertritt die Stadt seit dem Jahr 2001 im Fluglärm-Rechtsstreit. Schröder sieht gewaltige juristische Hürden: Über die Nichtzulassungsbeschwerde müsste das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Laut Schröder sitzt dort beim Thema Fluglärm immer derselbe Richter "Der fährt bei diesem Thema auf fester Schiene", sagt Schröder. In seinem schriftlichen Gutachten erklärt Schröder den Grund dafür: Das Bundesverwaltungsgericht hat die aktuelle Nachtflugregelung mit einem Urteil im Jahr 2012 selbst geschaffen.
Die Stadt Flörsheim am Main hat das versucht, wovon Schröder in Mainz abrät: Flörsheim reichte beim Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Fluglärm-Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs ein. Anfang Januar wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde zurück. Schröder ist sich sicher, dass es Mainz genauso ergehen würde.
Flörsheim dient also als abschreckendes Beispiel, ist aber laut Katrin Eder gleichzeitig Teil der neuen Strategie. Sie verweist auf die lange Zusammenarbeit beim Thema Fluglärm zwischen Mainz und Flörsheim. Die beiden Städte teilten sich auch die Verfahrenskosten für die Mitte Juli gescheiterte Klage, um eine Ausweitung des Nachtflugverbots zu erreichen. Die Kosten beliefen sich auf 60.000 Euro, von denen die Kläger 75 Prozent übernehmen müssen.
Katrin Eder setzt auf Flörsheim
Auch Martin Schröder rät, mögliche weitere rechtliche Schritte gegen den Flughafen über Flörsheim laufen zu lassen. Flörsheim hat laut Schröder bessere Chancen, weil die Lärmbelastung dort deutlich höher ist. Falls es Flörsheim gelingen würde, das Nachtflugverbot auszuweiten oder anderen Verbesserung zu erreichen, würde davon in vielen Fällen auch Mainz profitieren.
Als zweite Strategie befürwortet Katrin Eder die Idee, dass künftig Privatpersonen gegen den Fluglärm klagen. Im Gegensatz zu den Kommunen könnten Privatpersonen auch vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, was laut Eder von Vorteil sein könnte.