Nach der Entscheidung der Stadt Mainz, auf ein Fahrverbot zu verzichten, ist die DUH noch nicht juristisch aktiv geworden. Der Verein wartet auf Infos zu Messstellen.
Von Michael Erfurth
Lokalredakteur Mainz
An einem Baum auf dem kleinen Parkplatz auf der Mittelinsel der Kaiserstraße an der viel befahrenen Kreuzung zur Rheinallee hängt dieser Messbecher. Der "Passivsammler" registriert noch leichte Überschreitungen des Stickoxid-Grenzwerts.
(Foto: Harald Kaster)
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MAINZ - Noch ist offen, ob die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen erneuten Vorstoß zur Einführung eines Dieselfahrverbots in Mainz unternehmen wird.
Am 4. Juli hatte Umwelt- und Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne) verkündet, die Stadt werde vorerst kein Fahrverbot erlassen, da die Stickstoffdioxid-Belastung in Mainz seit Jahresbeginn erheblich zurückgegangen sei, der Grenzwert nur noch an zwei Stellen im Stadtgebiet geringfügig überschritten werde und dessen Einhaltung absehbar sei. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch hatte daraufhin angekündigt, juristische Schritte gegen die Entscheidung zu prüfen, da weiterhin Grenzwerte nicht eingehalten würden.
Fahrverbot muss verhältnismäßig sein
Stefanie Lang, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Mainz, berichtet jetzt auf AZ-Anfrage, dass die DUH bislang keinen diesbezüglichen Antrag beim Gericht gestellt habe. Das bestätigte auch die DUH-Geschäftsführung: „Derzeit klären wir noch einige inhaltliche Fragen, so zum Beispiel zur Vollständigkeit und Korrektheit der gemeldeten Passivsammlermessungen in Mainz.“ Hierzu habe die DUH Anfragen an die Stadt und an das Landesamt unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz gerichtet. „Auf die Rückmeldungen warten wir aktuell.“
Das Verwaltungsgericht Mainz unter der Leitung von Stefanie Lang hatte im Oktober 2018 der Stadt auferlegt, ihren Luftreinhalteplan so zu überarbeiten, dass ein Dieselfahrverbot unter bestimmten Voraussetzungen als Option vorzusehen sei. Die Stadt hat daraufhin, nachdem der Luftreinhalteplan wie gefordert bis April ergänzt wurde, Anfang Juli erklärt, sie werde vorerst kein Fahrverbot erlassen. Zwar sei die Vorgabe des Gerichts, den Grenzwert beim Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Mittel des ersten Halbjahres 2019 in der Stadt einzuhalten, an der Luftmessstation Parcusstraße mit 42 Mikrogramm und bei einem „Passivsammler“ an der Ecke Kaiserstraße/Rheinstraße mit 43 Mikrogramm nicht erfüllt worden. Allerdings sei ein Fahrverbot nicht verhältnismäßig, da es sich nur noch um leichte Überschreitungen handele und zeitnah von einem Einhalten des Grenzwertes auszugehen sei, sagte Eder vor drei Wochen. Sie bezog sich damit auch auf das Urteil, in dem es heißt, ein Fahrverbot sollte dann erlassen werden, wenn dies verhältnismäßig sei.
Sollte die DUH nicht erneut juristisch aktiv werden, wäre das Thema Dieselfahrverbot in Mainz wohl vom Tisch. Denn eine Überprüfung der Umsetzung des ergangenen Urteils durch das Verwaltungsgericht selbst sieht die Prozessordnung nicht vor. „Mit dem Ergehen eines Urteils ist ein Klageverfahren vor dem entscheidenden Gericht beendet“, erläutert Richterin Lang das Prozedere.
Ein weiterer Punkt könnte die DUH von solch einem Schritt abhalten: Im März 2019 hatte der Bundestag eine Änderung des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes beschlossen, wonach Fahrverbote in der Regel erst ab 50 Mikrogramm erlassen werden sollen, da sie erst dann verhältnismäßig seien. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einer Luftbelastung unter diesem Wert die Einhaltung des Grenzwertes in absehbarer Zeit erfolgen kann. Diese Gesetzesänderung könnte die Aussichten der DUH, ihre Forderung nach einem Dieselfahrverbot durchzusetzen, zunichtemachen.