Bürgerinitiative sieht Widerspruch zwischen Stadtratsbeschluss und tatsächlicher Planung. Der Rat fordert 360 Meter, im Erläuterungsbericht stehen 240 Meter.
Von Carina Schmidt
Lokalredakteurin Mainz
Zwei Erörterungstermine zu den Deponie-Plänen in Laubenheim reichten nicht aus, es wird einen dritten geben. Archivfoto: Harald Kaster
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WEISENAU / LAUBENHEIM - Weisenau/Laubenheim. Auch am zweiten Tag des Erörterungstermins zur geplanten Deponie in Laubenheim wurde heftig diskutiert. Eingeladen hatten die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd als Genehmigungsbehörde der Deponie und der Entsorgungsbetrieb als künftiger Betreiber (die AZ berichtete mehrfach). Bereits vor der Mittagspause war klar: Mindestens ein dritter Tag wird benötigt, um alle Tagesordnungspunkte abzuarbeiten. Dieses Mal ging es unter anderem um die Themen Mindestabstand zur Wohnbebauung, die Müllmengen und von wo diese kommen dürfen, die Prüfung von Standortalternativen und die möglichen Gefahren durch Stäube.
Abfallprognose für ganz Rheinhessen ist geringer
Einen Widerspruch zwischen dem Stadtratsbeschluss vom 2. Dezember 2015 und der Deponie-Planung im Technischen Erläuterungsbericht sah die Bürgerinitiative "Mainz 21 - Keine Mülldeponie im Mainzer Steinbruch". Laut Beschlussvorlage soll für die Abfälle der Deponieklasse II ein Mindestabstand von 360 Metern eingehalten werden. Wie Sprecher Antonio Sommese aus dem Bericht zitierte, ist darin lediglich von 240 Metern Distanz zur DK II-Deponie die Rede.
Seitens des Entsorgungsbetriebs werde kein Widerspruch gesehen, machte Werkleiter Hermann Winkel deutlich. Denn die 360 Meter zur Wohnbebauung bezögen sich auf die vorhandene Bebauung, nicht aber auf das nachträglich vom Stadtrat beschlossene Neubaugebiet HE 130. Winkel stützte seine Argumentation auf den Abstandserlass für das Land Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 1992. Demnach ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Nachbarschaft und die Allgemeinheit ausgeschlossen werden können. Eine bloße Anwendung der Abstandsliste würde dem Prüfungsgrundsatz nicht gerecht werden, heißt es in dem Erlass. Für Sommese werde der Stadtratsbeschluss damit ausgehebelt. "Das ist moralisch nicht vertretbar", sagte der gegenüber er AZ.
Auch die Passage in dem Stadtratsantrag, nach der nur Abfälle aus Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen in die Deponie gelangen würden, bezweifelte die BI. Rückendeckung bekam sie von ihrem eigenen Umweltgutachter Peter Gebhardt. "Das, was hier an Mengen beantragt wurde, liegt bei fast allen Abfallarten weit über dem, was vom Heidelberger Institut für Energie und Umwelt für ganz Rheinhessen prognostiziert wurde", sagte er. Dass die Studie durchaus Hand und Fuß habe, wurde von der SGD Süd auch nicht bezweifelt - im Gegenteil. Dennoch hielt Werkleiter Winkel an der Prognose des Entsorgungsbetriebs fest. Die geschätzte Menge begründete er unter anderem mit der gesteigerten Bautätigkeit.
Umweltgutachter Gebhardt schlussfolgerte außerdem: "Wenn diese Mengen zusammenkommen sollen, dann muss mindestens die Hälfte aus anderen Regionen als Mainz und dem Landkreis Mainz-Bingen stammen. Oder aber die Deponie wird nicht 20 Jahre, sondern 30 oder 40 Jahre betrieben", sagte der Umweltgutachter im AZ-Gespräch.
Auf die Frage nach Standortalternativen machte Winkel deutlich: Laut Stadtplanungsamt gebe es keine. Auch nicht im Landkreis. Außerdem sei nach der Schließung der Deponie in Budenheim nun die Stadt Mainz am Zug - unter dem Stichwort "Lastenverteilung". "Wir haben doch schon eine Müllverbrennungsanlage und bekommen zusätzlich eine Klärschlammverbrennungsanlage", schimpfte der Weisenauer Ortsvorsteher Ralf Kehrein (SPD).
Kehrein hatte wie auch Stadtratsmitglied Klaus Hafner (CDU) die Diskussionen an beiden Tagen verfolgt, wenn auch nicht in voller Länge. Beide zeigten kein Verständnis für die Entscheidung der SGD Süd, auf Tonbandaufzeichnungen bei den Veranstaltungen zu verzichten. "Das hätte die Arbeit für die Protokollanten erheblich erleichtert", sagte Hafner. Besonders bei den teils sehr spitzfindigen Formulierungen sei es im Nachhinein wichtig, den exakte Wortlaut nachvollziehen zu können. BI-Anwalt Dirk Teßmer hatte am Morgen jedenfalls einen neuen Anlauf gewagt und das Tonbandprotokoll zumindest für den dritten Tag beantragt. Versammlungsleiter Patric Liebscher will die Entscheidung jedoch erst am Donnerstagmorgen bekannt geben.
Als die Veranstaltung um 19.40 Uhr endete, ging Anwohner Benedict Siepchen mit einem beklommenen Gefühl nach Hause. Zwar hätten sich manche von seinen Bedenken gelegt, andere dafür verstärkt - beispielsweise beim Thema Stäube. "Selbst die Deponiearbeiter werden in Fahrzeugen mit eigener Luftversorgung arbeiten, um nicht gefährdet zu werden", hatte der dreifache Vater erfahren. "Und das wenige hundert Meter von dem Garten entfernt, in dem meine Söhne spielen."