Deponie-Pläne für Steinbruch müssen erneut offengelegt werden
MAINZ - (per). Die Planfeststellungsunterlagen für die Errichtung einer mineralischen Deponie im Steinbruch bei Laubenheim müssen wegen eines Formfehlers neu offengelegt werden. Das hat Ralf Peterhanwahr von der städtischen Pressestelle am Montag auf AZ-Anfrage erklärt. Der Formfehler sei geschehen, als eine Bürgerin in einer der drei Ortsverwaltungen Hechtsheim, Laubenheim und Weisenau, in denen die Pläne vom 9. Juli bis 17. August auslagen, diese habe einsehen wollen und fälschlicherweise die Auskunft bekommen habe, dies sei nicht möglich. Daraufhin habe sich die Bürgerin bei der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd beschwert. Diese wiederum habe die erneute Offenlage entschieden. Wann diese beginne, könne er noch nicht sagen, so Peterhanwahr.
Bundesverband lehnt Planfeststellungsantrag ab
Unterdessen hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) eine detaillierte Einwendung gegen das Vorhaben eingelegt. Gerade wegen der Vielzahl gefährlicher Abfälle, deren Ablagerung beantragt werde, sei das Vorhaben abzulehnen. Zudem seien etliche Aspekte der Deponiekonstruktion und des Deponiebetriebs ungeklärt. Oliver Kalusch vom BBU-Vorstand: „Zahlreiche der beantragten gefährlichen Abfälle können sehr giftig, giftig oder umweltgefährlich sein. Diesem Gefahrenpotenzial werden die zur Grundlage des Planfeststellungsantrags genommenen Ablagerungskriterien nicht gerecht. Bereits aus diesem Grund wäre der Antrag abzulehnen.“ Die Einwendung ist abrufbar unter https://bbu-online.de.