Die neue Allgemeinverfügung der Stadt gilt bis 25. April. Lockerungen sind erstmal nicht in Sicht.
Von Maike Hessedenz
Stellvertretende Redaktionsleiterin Mainz
Die Ausgangssperre im Mainzer Stadtgebiet zwischen 21 und 5 Uhr wurde nun verlängert.
(Foto: Lukas Görlach)
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MAINZ - Die Ausgangssperre, die in der Stadt Mainz täglich von 21 bis 5 Uhr gilt, wird über den Montag hinaus verlängert. Auch die Maskenpflichtzonen in der Innenstadt und am Rheinufer bleiben bestehen, die Gastronomie bleibt auch in den Außenbereichen weiterhin geschlossen. Das besagt die neue Allgemeinverfügung der Stadt, die am Samstag veröffentlicht wurde und bis 25. April gilt.
Der Inzidenzwert liegt in der Stadt Mainz weiterhin deutlich über 100 – am Samstag beträgt der Wert 136. Lockerungen, also beispielsweise die Aufhebung der Ausgangssperre, sind erst möglich, wenn der Inzidenzwert in einer Kommune mindestens sieben Tage unter 100 liegt.
Die neue Allgemeinverfügung weist, so teilt die Stadt mit, lediglich marginale Änderungen im Vergleich zur letzten Allgemeinverfügung vom 31. März auf. Demnach sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ab sofort nur als Einzelangebote zulässig, Musik- und Kunstunterricht in Gruppen, der außerhalb der Schule stattfindet, wird untersagt.
Weiterhin gilt also unter anderem, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet ist; der Einzelhandel – ausgenommen sind dabei vor allem Geschäfte des täglichen Bedarfs, Baumärkte, Gartenmärkte, Blumenläden und Buchhandlungen – darf nur für Einzeltermine öffnen.
Der Wortlaut der neuen Allgemeinverfügung findet sich unter www.mainz.de.
Das Land Rheinland-Pfalz hatte bereits am Freitagnachmittag die neue Fassung der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht.