Im Vergleich zur letzten Wahl im Jahr 2012 ändern sich die Stimmbezirke und die Reihenfolge auf dem Wahlzettel. Die AZ erklärt, was es damit auf sich hat.
Von Julia Sloboda
Stellvertretende Redaktionsleiterin Mainz
Auf dem Stimmzettel zur OB-Wahl wird Tabea Rößner an der ersten Position geführt. Das hat mit dem Ergebnis der Kommunalwahl im Mai zu tun.
(Foto: hbz/Judith Wallerius)
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MAINZ - Ein genauer Blick in die Wahlbenachrichtigung könnte sich vor der Oberbürgermeisterwahl am 27. Oktober lohnen. Denn sonst könnte dem ein oder anderen Wähler ein böses Erwachen drohen, wenn er am Wahlsonntag plötzlich vor verschlossenen Türen steht. Im Vergleich zur letzten OB-Wahl im Jahr 2012 und auch zur Kommunalwahl im Mai dieses Jahres hat sich nämlich die Einteilung der Stimmbezirke geändert. Der Wahlbenachrichtigung wurde deshalb extra ein Infozettel beigelegt. Auf diesem werden die Wähler darauf hingewiesen, dass sich das Wahllokal möglicherweise nicht am gewohnten Ort befindet.
Der Grund für die neue Einteilung der Stimmbezirke ist die parallel stattfindende Wahl des Beirats für Migration und Integration. Bei der Einteilung analog zur letzten Wahl hätte es 115 Stimmbezirke und 51 Briefwahlbezirke gegeben. Eine große Zahl, die zu einem Problem geführt hätte. Denn bei der Wahl zum Beirat für Migration und Integration ist die Beteiligung erfahrungsgemäß nicht besonders hoch. „Wenn in ein Wahllokal aber nur wenige Wähler kommen, ist das Wahlgeheimnis gefährdet“, erklärt Ralf Peterhanwahr von der städtischen Pressestelle. Die Wahlhelfer könnten dann nämlich die abgegebenen Stimmzettel den einzelnen Wählern zuordnen. Und das darf nicht passieren. Also wurde die Zahl der Wahllokale ungefähr halbiert. So soll garantiert werden, dass in jedem Wahllokal die Beteiligung an der Wahl zum Beirat für Migration und Integration hoch genug ist, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Eine Vorgehensweise, die übrigens auch im Kommunalwahlgesetz verankert ist und die im vergangenen Jahr vom Stadtrat so verabschiedet wurde. Mit der Reduzierung der Wahllokale können zudem die Zahl der Wahlhelfer und damit auch die Kosten gesenkt werden.
Neben der Einteilung der Stimmbezirke ist bei der OB-Wahl auch die Reihenfolge des Stimmzettels neu. Tabea Rößner (Grüne) steht an der Spitze, gefolgt von Michael Ebling (SPD), Martin Malcherek (Linke), Martin Ehrhardt (Die Partei) und Nino Haase (parteilos). Diese Reihenfolge ergibt sich nach einem bestimmten Muster: Bei den Kandidaten, hinter denen eine Partei steht, wird das Ergebnis der bei der letzten Wahl erreichten Stimmen verwendet, um die Rangfolge zu ermitteln. Und weil die Grünen die stärkste Partei bei der Kommunalwahl waren, wird Tabea Rößner an Position eins geführt. Anschließend folgen die übrigen Wahlvorschläge der Kandidaten ohne Partei in alphabetischer Reihenfolge der Bewerbernamen. Bei der Mainzer OB-Wahl ist das lediglich Nino Haase, der als Letztes aufgezählt wird.
ANTRÄGE AUF BRIEFWAHL
Das Wahlbüro der Stadt Mainz weist darauf hin, dass bei der Beantragung der Briefwahl auf Folgendes zu achten ist: Der Antrag muss zwingend unterschrieben sein. Zudem muss angekreuzt werden, ob die Unterlagen für die OB-Wahl oder die Wahl des Beirats für Migration und Integration beantragt werden. Für welchen der beiden Wahlgänge die Wahlberechtigung besteht, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
Anträge auf Briefwahl können auch im Internet unter www.mainz.de/briefwahl gestellt werden.