VDK Infoabend klärt über Änderungen und Neuerungen im Pflegedienstgesetz auf
Von Manuel Wenda
Das neue Pflegegesetz orientiert sich mehr an den Bedürfnissen der Patienten. Archivfoto: DPA
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HOCHHEIM/MAIN - Seit dem 1. Januar ist das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Es sieht eine Erneuerung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit vor. Im Rahmen eines Informationsabends im Ausschank des Weinguts Weilbächer, zu dem der Sozialverband VdK geladen hatte, erklärten Elke Werner-Schmit und Markus Krugmeister vom Pflegestützpunkt des Main-Taunus-Kreises die Änderungen, welche das neue Gesetz mit sich bringt. Die Veranstaltung stieß auf reges Interesse, viele Besucher hatten sich im Ausschank eingefunden.
Markus Krugmeister erklärte zunächst, dass Pflege laut Definition des neuen Gesetzes nicht mehr von Minuten abhängig, sondern stärker an den individuellen Bedürfnissen der Patienten orientiert sein soll. Dadurch werde die Einschätzung der Situation einer Person differenzierter, aber auch komplizierter, so Krugmeister.
Er fuhr fort, dass viele Menschen lange zögerten, bevor sie sich entschlössen, Hilfe anzunehmen. Angst vor Behördengängen und vertrackten Verordnungen sei indes unbegründet. Krugmeister: „Jede Krankenkasse ist verpflichtet, Beratungsgespräche zu führen, die Mitarbeiter suchen die Pflegebedürftigen in ihrer Wohnung auf und erstellen einen Pflegeplan“.
Das neue Pflegegesetz orientiert sich mehr an den Bedürfnissen der Patienten. Archivfoto: DPA Foto:
Das neue Pflegegesetz orientiert sich mehr an den Bedürfnissen der Patienten. Archivfoto: dpa Foto:
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Eine wichtige Neuerung ist die Erhöhung der Pflegestufen von bislang drei auf fünf. Hier rücken die Versicherten jeweils um einen Grad nach oben (wer bisher in Stufe eins war, ist jetzt also in Stufe zwei), wer an Demenz leidet, wird um zwei Stufen nach oben versetzt. Erstmalig werden Symptome wie Demenz, Panikattacken und psychische Probleme in der Beurteilung der Situation eines Menschen berücksichtigt, dies soll das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) garantieren, dem ein ganzheitlicher Ansatz zugrunde liegt.
Krugmeister verwies auf einen Bestandsschutz, niemand dürfe herabgestuft werden. Eine Besucherin erklärte, dass ein Angehöriger nun weniger Pflegegeld erhalte als zuvor, dies ist einigen Fällen offenbar möglich.
PFLEGESTÜTZPUNKT
Der Pflegestützpunkt des Main-Taunus-Kreises befindet sich im Hofheimer Kreishaus. Elke Werner-Schmit und Markus Krugmeister stehen für Fragen und Beratungsgespräche zur Verfügung.
Sprechzeiten: Montags, mittwochs, freitags 9 bis 12 Uhr, donnerstags 15 bis 17.30 Uhr.
Eine rege Diskussion entspann sich im Ausschank über die Arbeit des Medizinischen Dienstes: Viele Gäste erklärten, dass auf die Pflegenden zu wenig Rücksicht genommen werde. Nicht wenige alte Menschen genierten sich, Schwächen und Bedürftigkeit einzugestehen. Der Medizinische Dienst nutze dies, um durch möglichst niedrige Pflegegrade die Kosten im Zaum zu halten. Eine Besucherin sagte, dass sie täglich viele Kilometer zurücklege, um einem schwerkranken Verwandten beizustehen, dessen Situation von der Krankenkasse völlig falsch eingeschätzt werde. Krugmeister und Werner-Schmit sagten, dass auch die Kassen sich in die Gesetzesänderungen einarbeiten müssten.
Es wurde gefragt, ob Angehörige direkte Einsicht in die Unterlagen eines Gutachters einfordern dürfen. Dies ist nicht der Fall, Krugmeister verwies jedoch auf das bestehende Widerspruchsrecht: Vier Wochen lang haben Betroffene Zeit, um ihren Protest gegen ein Gutachten vorzubringen.
Zur Finanzierung des neuen Gesetzes ist 2017 der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Der Eigenanteil an Pflegekosten wird fortan in allen Stufen gleich sein.
Generell soll die Pflege auf kommunaler Ebene verbessert werden. Des Weiteren soll die Zusammenführung von Pflege- und anderen Sozialleistungen gestärkt werden. Werner-Schmit und Krugmeister führten aus, dass es das Ziel des neuen Gesetzes sei, Menschen so lange wie möglich in ihrem angestammten Umfeld zu belassen.
In den während der Präsentation vorgetragenen Wortmeldungen zeigte sich, wie groß die Belastungen sind, die Angehörige pflegebedürftiger Menschen auf sich nehmen.