HOCHHEIM/MAIN - Die Offenlage des LEP (Landesentwicklungsplan) 2000 ist bis 17. Juli verlängert. Die Frist für Stellungnahmen läuft erst zwei Wochen später aus. „Jeder kann Einwendungen gegen den LEP machen“, fordert Birgit von Stern (Grüne) die Hochheimer auf, das in Bezug auf den Fluglärm auch zu tun.
Bevor von Stern einen Resolutionsentwurf der Grünen, SPD und FWG zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes erläuterte und das Parlament ihn einstimmig beschloss, erklärte Bürgermeister Dirk Westedt (FDP) die umfassende, ebenfalls von der Stadtverordnetenversammlung beauftragte und jetzt einstimmig gebilligte Stellungnahme der Stadt zum LEP. Sie gliedert sich in sechs Punkte.
In drei der Punkte wird gefordert, die neue Bedeutungs- und Zielbewertung zurückzunehmen, den Regionalfonds für von Lärm betroffene Kommunen festzuschreiben und alle Planwerke gesetzeskonform zusammenzuführen. Noch wichtiger sind die drei anderen Punkte, die Westedt erklärte. „Wir möchten, dass die Lärmobergrenze heruntergesetzt wird.“ Das soll geschehen, indem „eine deutlich niedrigere Menge als 701 000 Flugbewegungen pro Jahr und damit ein niedrigerer Dauerschallpegel angesetzt“ werden. Außerdem soll die Nachtruhe „von 22 bis 6 Uhr festgeschrieben“ und die „verfassungswidrige“ Siedlungsbeschränkung wegen des Fluglärms gestrichen werden. „Wir fordern, dass es bei der alten 60-Dezibel-Zone bleibt, damit wir noch Entwicklungsmöglichkeiten in der Stadt haben.“ Sonst seien Bauvorhaben selbst innerhalb der Besiedlung kaum noch möglich, sagte Westedt.
Deshalb erhöhte die Stadtverordnetenversammlung vor der Verabschiedung ihrer eigenen Resolution zum bundesweiten Gesetz auch die im Entwurf angesetzten „50 dB(A)“ differenziert auf durchschnittlich unter 60 Dezibel. Ergänzend wurde auf Anregung von Constantin Cattepoel (FDP) hinzugefügt, dass Hochheim zusätzlich zum Fluglärm durch weitere Lärmquellen wie Autobahn- und Schienenverkehr „mehrfach belastet“ ist und eine Gesamtlärmbewertung diese Quellen mit berücksichtigen muss.
Aktiver und passiver Schutz sollte verbessert werden
„Die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes liegt bis zur Bundestagswahl auf Eis“, hoffte von Stern, dass die Resolution „eine andere Ausrichtung“ erreicht. Zum einen müsse das bisher auf den passiven Lärmschutz konzentrierte Gesetz den „aktiven Lärmschutz an der Quelle“ massiv verbessern“, zum anderen aber auch den passiven. „Der ist mangelhaft“, sagte von Stern.
Als Beispiel nannte die Stadtverordnete, bestätigt vom Parlament, die „untauglichen Lüfter, die den Hochheimern zugestanden werden und auf die fast alle verzichtet haben, weil sie nichts bringen“.