HOCHHEIM/MAIN - (ah). Nach Meinung der Hochheimer CDU bedarf es einer klaren gesetzlichen Reglung und der „Streichung des Anlassbezuges“, damit Geschäftsleute Klarheit über die erlaubten verkaufsoffenen Sonntage erhalten. Nur so könne eine Planungssicherheit geschaffen und erreicht werden, dass die durchschnittlichen vier erlaubten Sonntage pro Verkaufsstätte pro Jahr ohne komplizierten Anlassbezug genehmigt werden, schreibt der Hochheimer CDU-Vorsitzende Benedikt Dorn. Er bezieht sich damit auf den verkaufsoffenen Sonntag, der parallel zur ReWoBau-Messe geplant war und am Freitag vor dem betreffenden Wochenende vom Verwaltungsgericht Frankfurt gekippt worden war.
Gewerbetreibende wurden vor den Kopf gestoßen
„Eine unglückliche und zu bedauernde Entscheidung; was insbesondere den Zeitpunkt betrifft, zu dem der für den 5. März geplante verkaufsoffene Sonntag gekippt wurde“, so Dorns Kommentar. Viele Gewerbetreibende seien guten Glaubens in die Vorbereitungen eingestiegen und wurden nun kurzer Hand „vor den Kopf gestoßen“. Wenn aber geplante Veranstaltungen nur wenige Tage vorher abgesagt werden müssen, entstehe ein immenser finanzieller Schaden für die Händler vor Ort. Die Produktion von Werbemitteln, Dekorationsmaterialien, Anzeigenschaltungen sowie die Personalplanung und vor allem die Umsatzausfälle verursachten bei einer kurzfristigen Absage der Veranstaltung erhebliche Kosten und könnten nicht kompensiert werden, so Dorn. Hier bedürfe es für alle mehr Rechtssicherheit. Diese dürfe aber nicht darin münden, dass eine Stadt (beispielsweise wie Münster bis 2019) im Voraus alle verkaufsoffenen Sonntage absage.
Seit 2006 ist die Sonntagsöffnung Ländersache. In den meisten Bundesländern dürfen Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr geöffnet sein; es gibt aber zahlreiche Ausnahmen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 dürfen Läden sonntags nur öffnen, wenn es einen externen Anlass gibt, etwa ein Fest, eine Veranstaltung oder einen Weihnachtsmarkt. Hier sollten die Voraussetzungen mit der ReWoBau geben sein, meint die CDU. Aber ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ende 2015 mache die Sache kompliziert. Danach müssen Kommunen vorab nachweisen, dass mehr Besucher beispielsweise auf den Weihnachtsmarkt gehen werden als ins Kaufhaus. Dies nachzuweisen sei fast unmöglich. Zudem dürften nur Geschäfte in unmittelbarer Nähe des Festes oder der Veranstaltung öffnen. Dieser „Anlassbezug“ solle gestrichen werden, so die Christdemokraten.