Ungefähr auf der Höhe dieser Stelle in der Nähe von Fort Biehler verlaufen die An- und Abflugrouten. Archivfoto: hbz/Michael Bahr
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KASTEL - Lärmschutzzonen fordert die Bürgerinitiative Bilgus für den Erbenheimer Militärflugplatz im Hinblick auf das geplante Neubaugebiet Ostfeld. Das sei bisher unterlassen worden. Das Gesetz zum Schutz vor Fluglärm sehe Schutzzonen für Militärflugplätze vor, auf denen die Maschinen mit Düsenantrieb ausgestattet seien wie in Erbenheim. Dort starteten und landeten Lear-Jets. Bilgus ist die Abkürzung für "Bürgerinitiative gegen Lärm und Gefahren durch US-Flugzeuge".
Start- und Landekapazität lange nicht ausgeschöpft
Die Stadt widerspricht in ihrem Ostfeld-Bericht der Forderung. Lärmkarten seien für Großflughäfen mit über 50 000 Flugbewegungen im Jahr vorgesehen. Auf dem Erbenheimer Flugplatz gibt es laut der Liegenschaftsüberlassungsvereinbarung ein Maximum von 20 000 Bewegungen. Daher sei eine Lärmkartierung entbehrlich. 2012 seien 9442 Bewegungen und 2013 rund 9800 gezählt worden. Die Grenzwerte nach dem Fluglärmgesetz würden nicht überschritten, auch dann nicht, wenn das Limit erreicht würde. Zukünftige Änderungen, die zu mehr oder weniger Fluglärm führten, seien derzeit nicht abzuschätzen. Die Vereinbarung sehe vor, dass 40 Luftfahrzeuge stationiert werden könnten.
In einem zusätzlichen Fluglärmgutachten heiße es, dass kein Schallschutzkonzept gegen Fluglärm erforderlich sei. Weder der Militärflugplatz noch der Frankfurter Flughafen hätten relevante Auswirkungen auf das Ostfeld. Anders als mit dem Nachtflugverbot in Frankfurt gebe es auf dem Erbenheimer Flugplatz keine Betriebseinschränkungen.
Die Bilgus-Initiative bemängelte, dass das Gutachten die Fluglärmsituation im Hinblick auf ein Ostfeld nur schlecht erfasse. Die Ostfeld-Planung berufe sich auf eine Studie für ein Neubaugebiet Hainweg in Nordenstadt, das grob fehlerhaft sei. Es sei in Richtungen gemessen worden, in denen der Fluglärm vom Wind weggetragen worden sei. Falsche Aussagen würden durch stete Wiederholungen nicht richtiger, heißt es in der Erklärung, die der Sprecher der Initiative, Bernd Wulf, verfasste. Das Umweltbundesamt verlange eine fortwährende Neubewertung der Situation an Flugplätzen. Obligatorisch sei, dass die Belastung mit Fluglärm mindestens alle zehn Jahre zu überprüfen sei, auch im Hinblick darauf, dass Rechtsfolgen griffen, besonders im Hinblick auf Siedlungsbeschränkungen und Schallschutzvorgaben. "Nach unseren Informationen ist das bisher nicht geschehen", heißt es in der Erklärung.
Im Ostfeld-Bericht empfiehlt die Stadt, Vorkehrungen im Bebauungsplan zu treffen. Passiver Schallschutz an Fenstern, Türen, Wänden und Dächern wären ratsam. Damit könnten die Auswirkungen von Flug- und Autolärm gedrosselt werden. Laut Gutachten gäbe es für eine Bebauung am Ostfeld Höhenbeschränkungen. Fielen Gebäude höher als 17,5 Meter aus, müssten die Luftfahrtbehörden zustimmen. Das Ostfeld liegt westlich des Militärflugplatzes. Aufgrund der Lage sei mit Lärm- und Abgasemissionen aufgrund des Militärflugbetriebs zu rechnen. Nachgeschobene Ersatzansprüche erkenne das Militär nicht an, heißt es im Bericht der Stadt.