VG Rhein-Selz: Abschlussbericht der "Causa Held" - Erst die...

Marcus Held. Foto: Torsten Boor

Wenn der mit Spannung erwartete, endgültige Bericht der Rechnungsprüfer zur Haushaltsführung der Stadt Oppenheim vorliegt, wird der Landesrechnungshof (LRH) diesen der...

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OPPENHEIM. Wenn der mit Spannung erwartete, endgültige Bericht der Rechnungsprüfer zur Haushaltsführung der Stadt Oppenheim vorliegt, wird der Landesrechnungshof (LRH) diesen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz zustellen - nebst einer Kopie an die Kommunalaufsichtsbehörde. Das teilte der Pressesprecher des LRH in Speyer, Hartmut Herle, der AZ auf Anfrage am Donnerstag mit. Stadtbürgermeister Marcus Held (SPD) wird nicht direkt vom Rechnungshof informiert. "Die Stadt Oppenheim wird die Prüfungsmitteilungen über die Verbandsgemeinde erhalten", erklärt Herle.

Doch wie geht es dann weiter? VG-Bürgermeister Klaus Penzer (SPD) hat am Donnerstag eine Drei-Monats-Frist für die Offenlage angekündigt - und er hat recht. "Die Räte der geprüften Kommunen sind alsbald, spätestens binnen dreier Monate, über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung zu unterrichten", zitiert Herle aus der Gemeindeordnung. Sprich: Die Mitglieder des Oppenheimer Stadtrats, die bereits mit ihrem Antrag, den vorläufigen Bericht vorgelegt zu bekommen, gescheitert sind, müssen möglicherweise noch Monate warten, bis sie das abschließende Prüfergebnis zu Gesicht kriegen. Nach den Mitgliedern von VG- und Stadtrat ist dann die Öffentlichkeit an der Reihe.

Angelegenheiten mit Schweigepflicht nicht für Öffentlichkeit

"Im Anschluss sind die Prüfungsmitteilungen mit den etwaigen Stellungnahmen an sieben Werktagen bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen", erklärt Herle. Ort und Zeit der Auslegung müssen öffentlich bekanntgemacht werden.

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Eine Einschränkung gibt es: Angelegenheiten, die gemäß der Gemeindeordnung der Schweigepflicht unterliegen, werden nicht öffentlich gemacht. Der Paragraf 20 nennt hier Angelegenheiten, "die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich ist oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen" wurden. Dazu zählen beispielsweise vertrauliche Personalangelegenheiten oder Steuergeheimnisse.

Derzeit wartet der Landesrechnungshof noch auf einen Teil der Stellungnahmen von VG und Stadt, die Verbandsgemeinde hat um Fristverlängerung bis 17. November gebeten. Dennoch soll der Abschlussbericht bis Ende des Jahres vorliegen. VG-Chef Penzer und Stadtbürgermeister Held haben bereits angekündigt, dass sie diesen dann "schnellstmöglich" öffentlich machen wollen. In dem Bericht soll es um Untreuevorwürfe gegen den Stadtchef, um kommunale Grundstücks- und Maklergeschäfte gehen. Auch die Staatsanwaltschaft interessiert sich dafür, hat bereits Ermittlungen eingeleitet.

Deren Aufgabe ist es auch, "in eigener Zuständigkeit die Prüfungsmitteilungen des Rechnungshofes auf strafrechtliche Relevanz auszuwerten", betont LRH-Sprecher Herle. Denn: "Die Beurteilung der Frage, ob ein fehlerhaftes Verwaltungshandeln Straftatbestände erfüllt, gehört nicht zu den Aufgaben des Rechnungshofes." Dieser könne unwirtschaftliches und nicht ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln beanstanden sowie Empfehlungen und Forderungen aussprechen. Folge eine Kommune diesen Forderungen nicht, obliege es der kommunalen Aufsichtsbehörde, entsprechende Schritte zu unternehmen.

Von Ulrich Gerecke