Oppenheim: Nichtöffentlicher Stadtratsbeschluss ist...

Das Rathaus in Oppenheim. Archivfoto: hbz / Michael Bahr

„Das ist schon eine kleine Sensation“, frohlockt Raimund Darmstadt. Stadtbürgermeister Marcus Held (SPD) höchstselbst hat dem AL-Fraktionschef am Donnerstag schriftlich...

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OPPENHEIM. „Das ist schon eine kleine Sensation“, frohlockt Raimund Darmstadt. Stadtbürgermeister Marcus Held (SPD) höchstselbst hat dem AL-Fraktionschef am Donnerstag schriftlich mitgeteilt, dass ein in nichtöffentlicher Sitzung getroffener Stadtratsbeschluss ausgesetzt wird – wegen Rechtswidrigkeit. „Freiwillig ist das mit Sicherheit nicht erfolgt“, sagt Darmstadt: „Ich werte das als Erfolg der AL.“

Zum Hintergrund: In seiner Sitzung am 15. August beschloss der Stadtrat im nichtöffentlichen Teil, dass bei Bedarf ein Rechtsanwalt beauftragt und bezahlt wird, um den erwarteten Bericht des Landesrechnungshofes zu überprüfen – bekanntlich geht es hierbei um städtische Grundstücksgeschäfte und Maklercourtagen, auch die Staatsanwaltschaft ermittelt. Schon in der Stadtratssitzung forderte Darmstadt, die Diskussion öffentlich zu führen, sein Antrag wurde jedoch von der SPD-Mehrheit abgeschmettert.

Rechtmäßigkeit bezweifelt

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Daraufhin wandte sich der AL-Fraktionsvorsitzende mit Bitte um aufsichtsbehördliche Überprüfung an die Kommunalaufsicht des Landkreises sowie an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes und setzte den Präsidenten des Landesrechnungshofes noch gleich in Kopie. In seinem Schreiben bezweifelt Darmstadt die Rechtmäßigkeit des hinter verschlossenen Türen getroffenen Beschlusses. „Ein größeres öffentliches Interesse als an den Prüfungen des Landesrechnungshofes zu den Amtsgeschäften des Stadtbürgermeisters und der Verbandsgemeindeverwaltung ist derzeit wohl kaum vorstellbar.“

Von den Aufsichtsbehörden hörte Darmstadt, mal abgesehen von den Eingangsbestätigungen, nichts – er geht aber davon aus, dass diese aktiv wurden. „Das ist eine Blamage mit Bauchlandung für Held – weil er die Rechtswidrigkeit ,seines‘ Beschlusses auch noch verkünden muss“, sagt der AL-Chef. In Helds Schreiben an Darmstadt, das der AZ vorliegt, erklärt der Stadtbürgermeister, dass der Beschluss „wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit ausgesetzt wird“.

Ausnahmetatbestände, die eine Nichtöffentlichkeit erforderlich gemacht hätten, „lagen für die Vergabeentscheidung nicht vor, die eben bei der vorliegenden Intention einer Entscheidung zur Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein sachlich und nicht von der Diskussion über schützenswerte persönliche oder private Verhältnisse geprägt war“, räumt Held in seinem Brief ein. Der Vorgang sei daher rechtswidrig gewesen, der Beschluss entsprechend auszusetzen.

"Lektion in kommunaler Demokratie"

Auch das verbucht Darmstadt als Erfolg. „Solange der Beschluss ausgesetzt ist, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht möglich, da passiert nichts“, betont er. Vor allem aber freue es ihn, dass die Aufsichtsbehörden dem Stadtbürgermeister „endlich einmal Grenzen in seinem Handeln an Recht und Gesetz vorbei aufgezeigt haben. Das war eine Lektion in kommunaler Demokratie.“

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Stadtbürgermeister Held bleibt gelassen. „Sowohl der Sitzungsdienst der Verbandsgemeinde als auch ich waren der Meinung, dass Rechtsangelegenheiten in den nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung gehören, so ist das auch bisher gehandhabt worden“, sagt Held auf AZ-Anfrage. „Dass die Kommunalaufsicht das anders sieht, ist nun so.“ Problematisch sei das nicht: „Die Beschlussvorlage wird in einer der nächsten Sitzungen öffentlich beraten.“ Zeitdruck bestehe nicht, mit dem Zwischenbericht des Landesrechnungshofs sei erst im vierten Quartal zu rechnen.

Auch dass der AL-Chef den Vorgang als Schlappe für den Stadtbürgermeister verbucht, ficht Held nicht sonderlich an. „Man kann natürlich versuchen, jedes Handeln politisch hochzuziehen. Wie gesagt, ich bin der Meinung, dass es sich um eine Rechtsangelegenheit handelte, die in die nichtöffentliche Sitzung gehört, wenn dabei ein Fehler gemacht wurde, ist das auch nicht sonderlich schlimm“, betont Held. „Und wenn Herr Darmstadt sich freut, bin ich zufrieden; dass er auch mal ein Erfolgserlebnis hat, gönne ich ihm.“