Am 2. November (19 Uhr) tagt der Stadtrat Oppenheim wieder - zum ersten Mal seit der turbulenten Zusammenkunft am 15. August, als bei den Themen Tourismus GmbH und...
OPPENHEIM. Am 2. November (19 Uhr) tagt der Stadtrat Oppenheim wieder - zum ersten Mal seit der turbulenten Zusammenkunft am 15. August, als bei den Themen Tourismus GmbH und Gradinger-Abriss die Temperamente hochkochten. Dass es diesmal ruhiger zugeht, ist kaum zu erwarten. Wie die AZ erfuhr, will die CDU in dieser Sitzung beantragen, dass die Stadtspitze jenen Teil des Entwurfs zum Landesrechnungshofbericht vorlegt, der die Kommune betrifft - und in dem mögliches Fehlverhalten von Stadtbürgermeister Marcus Held (SPD) beleuchtet wird.
In dem Entwurf geht es um die bekannten Streitpunkte wie Makler-Courtagen bei Grundstücksgeschäften im Krämereck Süd, Tourismus GmbH und Kostenexplosion beim Gradinger-Abriss - aber vermutlich auch noch um viele weitere Details und Nuancen. Das Papier war am 29. September bei der Verbandsgemeinde Rhein-Selz eingetroffen, Held bekam den Oppenheim betreffenden Teil in Kopie. Nun haben beide Gebietskörperschaften bis zum 30. Oktober (eventuell mit Fristverlängerung) Zeit, auf die Kritikpunkte zu reagieren. Danach erstellt der Rechnungshof den endgültigen Prüfbericht und dann soll er auch erst veröffentlicht werden. Bis dahin hat die Behörde in Speyer VG und Stadt zum Schweigen vergattert.
Paragraf 33, Absatz 1 der Gemeindeordnung als Hebel
Doch das reicht der Oppenheimer CDU offenbar nicht. In der kommenden Woche, so ist zu hören, wollen Partei und Fraktion beraten, aber schon jetzt ist ein klares Meinungsbild erkennbar. "Wenn Herr Held meint, er könne dem Stadtrat als Kontrollgremium solche Unterlagen vorenthalten, dann muss man das korrigieren", sagte der CDU-Ortschef Peter Pfau der AZ. "Das ist eine Frage der Fairness, der Bürgermeister ist treuhänderischer Verwalter öffentlicher Gelder."
Die CDU stützt ihren Vorstoß auf Paragraf 33, Absatz 1, der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung. Er lautet: "Der Gemeinderat ist vom Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere über das Ergebnis überörtlicher Prüfungen zu unterrichten. Die Prüfungsmitteilungen sind den Ratsmitgliedern auf Verlangen auszuhändigen." Für die CDU ist der Entwurf bereits ein Ergebnis. Die absolute SPD-Mehrheit dürfte hingegen argumentieren, dieser Passus greife hier nicht.
Bei Scheitern könnte es zum Verwaltungsgericht gehen
Sollte der Antrag abgeschmettert werden, was zu erwarten ist, bliebe der CDU noch die Möglichkeit, die Sache per Feststellungsklage vor dem Mainzer Verwaltungsgericht klären zu lassen. Ob es soweit kommt, dazu will sich derzeit noch niemand festlegen. Es gibt allerdings in der Union durchaus die Neigung, notfalls den Rechtsweg einzuschlagen.
Die "Causa Held" könnte auch mit einer anderen Facette auf die Tagesordnung kommen: Die Stadt hatte im August ihren Beschluss kassieren müssen, in dem sich die Verwaltung vom Rat hatte ermächtigen lassen, den Rechnungshofbericht bei Bedarf von einem Anwalt prüfen zu lassen. Die Kommunalaufsicht war auf Druck der AL-Fraktion eingeschritten, weil der Beschluss nichtöffentlich gefasst worden war.
Ob die Stadt einen zweiten, diesmal öffentlichen Anlauf in diese Richtung unternimmt, ist noch nicht klar. Ungewöhnlich wäre ein solches Vorgehen allemal: Wie Rechnungshof sowie Städte- und Gemeindebund auf AZ-Anfrage erklärten, sei ihnen bisher kein Fall bekannt, in denen eine Kommune zur Prüfung eines Berichts aus Speyer externe juristische Hilfe herangezogen habe.
Von Ulrich Gerecke