Tempo 30: Grüne fordern mehr Handlungsspielraum für Kommunen

Die Grünen in der VG Nieder-Olm fordern, dass die Kommunen selbst entscheiden können, wo Tempo-30-Zonen eingerichtet werden.

Seit 2021 gibt es die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden”. Die Grünen der VG Nieder-Olm werben für den Beitritt, um unbürokratisch Tempo-30-Zonen einrichten zu können.

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VG Nieder-Olm. Nicht nur in den Orten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm ist es für Autofahrer nicht immer nachvollziehbar: hier Tempo 30, dort wieder Tempo 50, manchmal liegen nur wenige hundert Meter dazwischen. Vor Schulen und Kitas runter vom Gas, wer in die Seitenstraßen etwa am Essenheimer Römerberg abbiegt, darf dann wieder den höheren Gang einlegen. Nina Wagner spricht von einem „Flickenteppich”, der dokumentiert, wie wenig Spielraum eine Kommune hat, will sie den Verkehr nachhaltig beruhigen. Wie auch ihr Kollege im VG-Vorstand der Nieder-Olmer Grünen, Dr. Uwe Hofmann, plädiert sie für den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden.” Aktuell 388 Städte und Gemeinden wollen sich nicht mehr mit den engen Grenzen abfinden, die den Kommunen bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten gesetzt werden. „Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen”, heißt es auf der Homepage.

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„Wir Grünen sind überzeugt, dass diese Initiative in vielerlei Hinsicht wichtig ist”, sagt Wagner. Nicht nur die Verkehrssicherheit steige, gerade in den engen Ortskernen rheinhessische Dörfer, wo die Häuser press an die Straßen gebaut seien. „Wenn Pkw und Busse mit Tempo vorbeirauschen, wackeln mitunter die Gläser im Schrank”, weiß die Essenheimerin, die in der Hauptstraße wohnt, nur zu gut. Und Hofmann fügt hinzu: „Auch die Belastung durch den Lärm sinkt merklich , wenn konsequent Tempo 30 gefahren wird.” Doch dieses Tempolimit durchzusetzen, werde häufig verhindert. Der Grund: die unterschiedlichsten Zuständigkeiten von Kreis, VG und Ortsgemeinde. Denn Vorfahrtsstraßen müssen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) von der Tempo-30-Zone ausgenommen werden. Die gilt auch für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Laut StVO können Straßenverkehrsbehörden „insbesondere in Wohngebieten, Gebieten mit hoher Fuß- und Radverkehrsdichte sowie in Gebieten mit hohem Querungsbedarf Tempo-30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde anordnen”. Rechtliche Grundlagen also, die aus Sicht der Initiative längst überholt sind. Wagner: „Jede Kommune sollte das Recht haben, überall dort, wo es notwendig ist, Tempo 30 innerorts anordnen zu können.”

Alte Ortsdurchfahrten im Blick

Der Platz vor dem Rathaus in Nieder-Olm ist für Wagner und Hofmann ein perfektes Beispiel: „Durch die Verkehrsberuhigung der Pariser Straße hat die Lebensqualität massiv gewonnen. Jetzt müssen auch in den anderen Ortsgemeinden vergleichbare Voraussetzungen geschaffen werden.” Damit in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm ein „umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau auch auf den Hauptverkehrsstraßen durchgesetzt werden kann”, werben die Grünen dafür, der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden” beizutreten. Es gelte, Druck auf das Bundesverkehrsministerium aufzubauen, das nach wie vor „die Rechte der Kommunen blockiert”. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde innerorts bleibt auch mehr als 60 Jahre nach ihrer Einführung vorerst unangetastet. 

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