Ab Donnerstag schärfere Corona-Regeln im Kreis Mainz-Bingen
Im Kreis Mainz-Bingen liegt die Inzidenz seit mehr als drei Tagen über 35. Somit greifen ab Donnerstag strengere Regeln. Vor allem in Innenräumen.
MAINZ-BINGEN. Ab sofort greifen auch im Kreis Mainz-Bingen wieder schärfere Corona-Regeln. Nach einem großen Corona-Ausbruch in einem Ingelheimer Altenheim ist zu Beginn der Woche die Inzidenz im Landkreis über die kritische Schwelle von 35 geklettert. Deshalb gelten laut gemäß der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung ab Donnerstag folgende Auflagen:
Grundsätzlich gilt in Innenräumen die sogenannte 3G-Regel. Das steht für geimpft, genesen und getestet. Wer sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen trifft, muss entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Dies gilt beispielsweise für Restaurants, Kinos, beim Friseur und anderen körpernahen Dienstleistungen sowie für Fitnessstudios, Schwimmbäder und Sporthallen. Als Testnachweis dient ein negativer Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis einschließlich 14 Jahre, Schüler sowie geimpfte und genesene Personen.
Sicherheit durch 3G-Regel
Landrätin Dorothea Schäfer teilt über die jüngsten Entwicklungen mit: „Die 3-G-Regel bietet Sicherheit für uns alle – besonders aber für Menschen, die derzeit noch nicht geimpft werden können. Das sind zum Beispiel Kinder, Personen mit Vorerkrankungen oder Schwangere. An alle anderen appelliere ich: Lassen Sie sich impfen und schützen Sie sich und andere. Nur so können wir einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen vermeiden.“
Schule
In den Schulen gilt in den ersten beiden Wochen des neuen Schuljahres die Maskenpflicht auch im Unterricht. Sollte der Inzidenzwert anschließend weiterhin über 35 liegen, wird dies beibehalten. Zunächst bis zu den Herbstferien werden zweimal wöchentlich Selbsttests durchgeführt. Lüften, Abstand und Handhygiene werden ebenfalls weiter fortgeführt.
Einkaufen
Beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin Maskenpflicht und Abstandsgebot – egal ob geimpft, genesen oder getestet.
Private Treffen
Private Zusammenkünfte dürfen weiterhin mit höchstens 25 Personen stattfinden. Kinder bis einschließlich 14 Jahre, geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt. Private Veranstaltungen wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern sind mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Gästen zulässig. Auch hier werden geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt. Bei Feiern gilt eine Pflicht zur Kontakterfassung und eine Testpflicht im Innenbereich.
Veranstaltungen
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 350 Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich. Es gelten 3-G-Regel, verschärfte Maskenpflicht bis zum Platz, Abstandsgebot, Pflicht zur Kontakterfassung sowie eine Pflicht zum Vorhalten eines Hygienekonzepts, welches die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich. Es gelten weiterhin Abstandsgebot, die verschärfte Maskenpflicht (kann bei 3-G-Regel entfallen) sowie eine Pflicht zum Vorhalten eines Hygienekonzepts, welches die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
Hotels
In Hotels, Pensionen, Gasthöfen und ähnlichen Einrichtungen gilt neben der bestehenden Testpflicht bei Anreise eine Pflicht zur Nachtestung alle 72 Stunden.
Sport
Beim Individual- und Mannschaftsport gelten die bisherigen Regelungen weiter. Auch Kontaktsport ist erlaubt. Sowohl Training, als auch Wettkampf sind zulässig. Es gilt eine Personenbegrenzung sowie ein Mindestabstand, im Innenbereich zusätzlich die 3-G-Regel (jetzt auch für Trainer), Kontakterfassung und Maskenpflicht außerhalb der sportlichen Betätigung. Wenn dies in einer Mannschaftssportart erforderlich ist, können bis zu 50 Personen zusammen Sport treiben – zuzüglich der notwendigen Anzahl von Trainerinnen und Trainern, Betreuern oder Schiedsrichtern. Im Profi- und Spitzensport gelten derzeit keine Einschränkungen. In allen Sportarten sind Zuschauerinnen und Zuschauer im Rahmen der geltenden Regeln zu Veranstaltungen (siehe oben) erlaubt.
Kultur
Im Bereich Kultur, zum Beispiel in Museen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen, gilt in Innenräumen die 3-G-Regel und die Maskenpflicht. Für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen, Zirkusse und ähnliche Einrichtungen gelten die Regeln für Veranstaltungen.