Eilantrag gegen Bau der Windräder in Pferdsfeld abgelehnt

Sieben solcher Windräder sollen sich bald zwischen Langenthal, Auen und Daubach drehen: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat den Baustopp aufgehoben. Foto: Wolfgang Bartels
© Wolfgang Bartels

Nun sieht es doch so aus, als würden die Windräder in Pferdsfeld zeitnah errichtet werden. Jetzt muss nur noch ein Schutzkonzept für den Rotmilan ausgearbeitet werden.

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PFERDSFELD/KOBLENZ. „Bei Pferdsfeld sind wir sehr zuversichtlich, dass hier nie ein Windrad in Betrieb gehen wird.“ So verkündete es der Landesvorsitzende der Naturschutz-Initiative, Harry Neumann, noch im vergangenen Juli, doch beim Koblenzer Oberverwaltungsgericht ist er nun mit seinem Ansinnen endgültig gescheitert: Die Windräder sind wieder ganz nah an ihre Verwirklichung gerückt.

Noch im September hatte in erster Instanz das Verwaltungsgericht Neumann Recht gegeben, als er mit einem Eilantrag den Bau eines Windparks bei Pferdsfeld stoppen wollte, für den die Kreisverwaltung Bad Kreuznach eine Baugenehmigung erteilt hatte. Doch das Oberverwaltungsgericht sieht nun in einem Beschluss vom 14. Januar alles wieder anders: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde geändert, der Eilantrag abgelehnt. Das bereits erteilte Baurecht ist damit wieder gültig, die sieben geplanten Windräder gelten wieder als genehmigt, wie Thomas Stahnecker, der Sprecher des Oberverwaltungsgerichts, gegenüber der AZ bestätigte.

Kreisbeigeordneter Hans-Dirk Nies sieht sich durch den OVG-Beschluss voll bestätigt. Er hatte Beschwerde gegen das Verwaltungsgerichtsurteil eingelegt. Nun habe das OVG sich bei einer kompletten Prüfung des Genehmigungsbescheids Punkt für Punkt mit allen Fragen wie Vogelschutz, Lärmschutz und Landschaftsbild auseinandergesetzt und die Positionen der Kreisverwaltung bestätigt. Dazu Nies: Die Kreisverwaltung habe nicht zu bewerten, ob Windkraft toll sei oder eben nicht, sondern habe sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. „Würden wir anders agieren, würden wir den Rechtsstaat aufgeben“, bekräftigte Nies und sieht sich durch den OVG-Beschluss neu bestärkt.

Überraschend war im damaligen Verwaltungsgerichtsentscheid nicht nur der Rotmilan als von den Windrädern bedrohte Art aufgetaucht, sondern auch der Wespenbussard. Dazu stellt nun das OVG fest, dieser Vogel halte sich vorwiegend in Bodennähe auf und nicht in der Höhe der Rotoren. Für den Rotmilan muss der Betreiber allerdings Schutzmaßnahmen festlegen, zum Beispiel das Abschalten der Rotoren bei Feldarbeiten, die die Greifvögel zur Nahrungssuche anziehen. Über einen Katalog von Schutzmaßnahmen verhandelt die Betreiberfirma „BayWa r.e. Wind“ zurzeit mit der Kreisverwaltung und den Pferdsfelder Landwirten.

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Nicht zufrieden mit dem OVG-Urteil zeigt sich die Naturschutz-Initiative. In einer Erklärung des Vorstands heißt es: „Inhaltlich halten wir den Beschluss des OVG für nicht richtig.“ Der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand zum Artenschutz, insbesondere beim Wespenbussard, sei nicht ausreichend berücksichtigt worden: „Wir werden prüfen, ob wir eine Klage in der Hauptsache einreichen werden.“ OVG-Sprecher Stahnecker erklärte, es seien noch vier weitere Klagen von Privatpersonen anhängig, die aber keine aufschiebende Wirkung hätten. Über sie soll in der nächsten Zeit ebenfalls entschieden werden, doch es wird nicht mehr damit gerechnet, dass das OVG anders entscheidet als im jetzigen Fall. In allen fünf Fällen ist das Oberverwaltungsgericht die entscheidende Instanz. Vor dem Kreisrechtsausschuss sind noch Widersprüche der Soonwald-Initiative anhängig. Die Betreiberfirma „BayWa r.e. Wind“ sieht sich mit dem OVG-Urteil in ihren Planungen bestätigt. Zurzeit würden die letzten Verträge mit den Landwirten im Umfeld des Windparks geschlossen. Noch in diesem Jahr sollen die sieben Windräder mit einer Höhe von 200 Metern errichtet werden, im ersten Halbjahr 2020 soll der Windpark in Betrieb gehen, so die Projektleiterin Iva Jukic gegenüber der AZ. Allerdings, so Beigeordneter Nies, müsse der Betreiber zuvor noch ein Schutzkonzept für den Rotmilan vorlegen.