Im Oestrich-Winkeler Stadtteil Hallgarten muss bis auf Weiteres das Leitungswasser abgekocht werden. Der Grund dafür steckt in den Ergebnissen von Trinkwasserproben.
HALGARTEN. Da es bei Trinkwasserproben in Hallgarten Hinweise auf eine geringfügige Beeinträchtigung durch Keime des Typs Escherichia coli (E. coli) gegeben hat, gilt für den Ort nun ein Abkochgebot. Außerdem wird das Trinkwasser vorsorglich gechlort, wie der Versorger Rheingauwasser mitteilt.
Um eine gesundheitliche Beeinträchtigung auszuschließen, muss das Wasser vor Gebrauch zur Entkeimung vorsorglich zwei Minuten abgekocht werden. Das gilt für alles Wasser, das zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln Verwendung findet, aber auch zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen.
Chlor-Geruch im Wasser möglich
Für andere Zwecke ist das Abkochen nicht nötig: Das betrifft etwa das Geschirrspülen in Spülmaschinen (mit mehr 60 Grad Celsius und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung), das Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 Grad sowie Körperpflege und sonstige Reinigungszwecke sowie das Händewaschen mit intensiver Anwendung von Seife.
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Durch die Chlorung können Geschmack und Geruch des Trinkwassers beeinträchtigt werden. Die Konzentrationen liegen den Angaben nach jedoch unter den in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerten und sind nicht gesundheitsschädlich. Wie der Rheingau weiter mitteilt, wurden schon Maßnahmen zur Bekämpfung der Verkeimungsursache getroffen. Sobald die Gründe für die Belastung des Trinkwassers gefunden und behoben wurden, wird über das Ende des Abkochgebotes informiert.