Kreisausschuss gibt Windpark in Pferdsfeld grünes Licht

Noch in diesem Jahr will das Unternehmen BayWa.re auf den Feldern in der Nähe der ehemaligen Dörfer Pferdsfeld und Eckweiler mit dem Bau von sieben Windrädern beginnen. Die letzte Genehmigungshürde vor dem Kreisrechtsausschuss ist genommen. Foto: Wolfgang Bartels
© Wolfgang Bartels

Der Kreisrechtsausschuss hat Widersprüche gegen die Genehmigung des Windparks Pferdsfeld abgewiesen. Der Investor will noch dieses Jahr mit dem Bau der sieben Windräder beginnen.

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PFERDSFELD/KREIS BAD KREUZNACH. Der Kreisrechtsausschuss hat den ersten Teil der Widersprüche gegen die Genehmigung des Windparks Pferdsfeld abgewiesen. Anfang März hatte der Kreisrechtsausschuss an zwei Tagen unter Leitung von Friederike Münzenberg verhandelt. Am ersten Tag waren acht Privatpersonen sowie die Ortsbürgermeister von Daubach und Ippenschied zu Wort gekommen, allerdings ohne Erfolg, wie Münzenberg auf Anfrage der AZ erklärt. Das Münchner Unternehmen „BayWa.re“ plant, in der Gemarkung der aufgelassenen Dörfer Pferdsfeld und Eckweiler einen Windpark mit sieben Windrädern zu errichten. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz Mitte Januar in einem Beschluss die bereits erteilte Baugenehmigung als vollziehbar bestätigt.

Lange Listen von Kritikpunkten vorgelegt

Die Baugenehmigung, die die Kreisverwaltung für den Windpark erteilt habe, sei aus rechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, entschied nun auch der Kreisrechtsausschuss. Sowohl die Privatpersonen, wie auch die beiden Ortsgemeinden hatten lange Listen von Kritikpunkten vorgelegt, die relativ gleichlautend waren, vom Schattenwurf der Windräder bis zum Infraschall, vom Wertverlust der in der Nähe liegenden Grundstücke bis zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, vom Schutz für den Vogelzug und den Rotmilan, vom Denkmalschutz wegen der Eckweilerer Kirche und der angeblich fehlenden Windhöffigkeit des vorgesehenen Gebiets. Kreisverwaltungsdirektorin Münzenberg musste den Beschwerdeführern allerdings klar machen, dass Widersprüche nur dann geltend gemacht werden könnten, wenn man direkt betroffen sei. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn man so dicht an einer Windanlage wohne, dass man persönlich dem Schattenwurf ausgesetzt sei. Allerdings hätten die Windparkbetreiber genau aus diesen Gründen vorgeschriebene Abstände zu Wohnhäusern und Siedlungen einzuhalten. Es stellte sich während der Verhandlung allerdings heraus, dass die meisten Beschwerdeführer weiter entfernt, bis nach Bad Sobernheim wohnen, sodass es an einer persönlichen Betroffenheit fehle, wie Münzenberg feststellte. Auch die Themen Vogelschutz und Landschaftsbild könnten von Privatpersonen nicht geltend gemacht werden, da dies im Genehmigungsverfahren umfas- send geprüft worden sei. Am zweiten Tag waren die Widersprüche der Naturschutzinitiative verhandelt worden. Da diese Entscheidung noch nicht zugestellt sei, wollte Friederike Münzenberg zu diesem Fall noch nichts sagen, doch ist wohl kaum ein abweichendes Ergebnis zu erwarten.

Begrüßt werden die bisher zugestellten Entscheidungen beim Investor BayWa.re. Dieser plant, noch in diesem Jahr mit dem Bau des Windparks zu beginnen, damit er im ersten Halbjahr 2020 in Betrieb genommen werden kann. Dazu Felix Gmelin, Sprecher von BayWa.re: „Derzeit arbeiten wir an den letzten Planungsleistungen, um das Projekt zeitnah umsetzen zu können. Zu den ersten Baumaßnahmen werden erfahrungsgemäß der Wege- und Kabelbau gehören.“ Weitere Einzelheiten würden bekanntgegeben, wenn die Widerspruchsbescheide allesamt ausgewertet seien, so Gmelin.