(ttt). Die Fraktion der Grünen im Kreistag ist „entsetzt über die Entscheidung der Kreisverwaltung, keine sozialpsychiatrische Beratung von Flüchtlingen leisten zu...
KREIS BAD KREUZNACH. (ttt). Die Fraktion der Grünen im Kreistag ist „entsetzt über die Entscheidung der Kreisverwaltung, keine sozialpsychiatrische Beratung von Flüchtlingen leisten zu wollen“ (AZ berichtete). Solange keine alternative Beratungsstelle seitens der Verwaltung benannt werden kann, „muss diese Aufgabe aus unserer Sicht weiter vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung geleistet werden“, erklärt Fraktionssprecher Ludger Nuphaus. Das Thema war auf Anfrage von Ausländerpfarrer Siegfried Pick im Ausländerbeirat hochgekocht und soll in dessen heutiger Sitzung mit dem zuständigen Sozialdezernenten Hans-Dirk Nies (SPD) besprochen werden, wurde vom Beirat damals gewünscht.
Die Grünen hatten nach der Veröffentlichung der AZ zum Thema bereits im Kreisausschuss und in der Kreistagssitzung nach den Hintergründen gefragt. Sie wollen von der Verwaltung wissen, wie viele Flüchtlinge zur Beratung beim Sozialpsychiatrischen Dienst im vergangenen Jahr und in diesem Jahr gekommen sind. Auch die Anzahl der minderjährigen Hilfesuchenden erfragen die Grünen. „Nicht nur Flüchtlinge aus Kriegsgebieten, auch andere Flüchtlinge und insbesondere Minderjährige können traumatisiert sein und benötigen vielleicht psychologische oder psychiatrische Hilfen. Dies kann zurzeit nur die Kreisverwaltung fachkompetent vermitteln“, betont Nuphaus.
Offen sei jetzt, wer diese fachliche Beratungsfunktion des Gesundheitsamtes nun übernimmt, erklärt Nuphaus. Der Verweis auf eine Verwaltungsmitarbeiterin, die keinerlei Erfahrungen in psychiatrischen Beratungen und derartigen Hilfe-Angeboten hat, „ist aus unserer Sicht völlig unzureichend“, rügt der Fraktionssprecher der Grünen.
Die Grünen teilen laut Nuphaus auch nicht die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung, nach der das Asylbewerberleistungsgesetz nur das ultimativ Notwendige an vorbeugender oder beratender Hilfe vorsehe, also etwa nur bei Selbstmordgefährdung Hilfe durch das Amt in Anspruch genommen werden kann. „Vielmehr greift nach unserer Meinung auch die Aufnahme-Richtlinie der EU, die psychisch erkrankte, traumatisierte und minderjährige Flüchtlinge als besonders schutzbedürftig erkennt“, denkt Nuphaus. Diese Richtlinie sei 2016 vom Familienministerium des Landes den Kreisverwaltungen zur Umsetzung zugeleitet worden. „Wir müssen sicherstellen, dass besonders schutzbedürftige Asylsuchende einen Zugang zur psychologischen und, falls erforderlich, zur psychiatrischen Versorgung erhalten,“ fordert Nuphaus.