VG Alzey-Land weist mehr als 1000 Hektar für Windenergie aus

Umweltfreundliches Idyll oder ein Schandfleck in der Landschaft? In Rheinland-Pfalz sind zwei Prozent Windkraftflächen vorgeschrieben – im Alzeyer Land gibt es bereits weit mehr Anlagen. Archivfoto: Pexels

Aktuell sind 986 Hektar mit 66 Windrädern bestückt. In Zukunft sollen 1038 Hektar, das entspricht sechs Prozent der VG Alzey-Land, mit Windparks bestückt sein.

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VG ALZEY-LAND. Mehr als 1000 Hektar sollen in der Verbandsgemeinde Alzey-Land künftig als Sonderbaufläche „Konzentrationszone Windenergie“ ausgewiesen werden. Aktuell sind bereits 985 Hektar mit Windparks bestückt, in denen sich insgesamt 66 Windräder befinden. Mit der Teiländerung des Flächennutzungsplans, die erneut im VG-Rat behandelt wurde, sollen rund 95 Hektar Fläche herausgenommen und 145 Hektar neu ausgewiesen werden. Insgesamt werden dann 1038 Hektar, rund sechs Prozent der Verbandsgemeinde, mit Windparks bestückt sein.

Aufgrund maßgeblicher Änderungen im Plangebiet wird der Flächennutzungsplan nochmals die Offenlegung und Trägerbeteiligung durchlaufen (die AZ berichtete). So beschloss es der Rat einstimmig. Der Plan selbst ging bei zwei Enthaltungen durch. Markanteste Änderungen sind die Streichung der Parzelle K3 bei Bechtolsheim sowie eine Reduzierung des Plangebiets zur Alzeyer Wohnbebauung hin. Bei Bechtolsheim bleiben knapp 37 Hektar aufgrund eines artenschutzrechtlichen Gutachtens in landwirtschaftlicher Nutzung, denn Rotmilan, Schwarzmilan und Rohrweihe brüten im direkten Umfeld der geplanten Windräder.

Der Gutachter Thomas Merz berichtete, dass voriges und dieses Jahr mehrere Rotmilane innerhalb der 1000-Meter-Zone, die als Mindestabstand empfohlen werden, gebrütet haben. Und da diese Vögel vor allem in Deutschland und hier vornehmlich in Rheinland-Pfalz vorkommen, handele es sich um eine „Verantwortungsart“, die besonders geschützt werden müsse. Die Rohrweihe genießt besondere Aufmerksamkeit, weil es im Land nur noch 40 bis 80 Brutpaare gebe – und einer der Schwerpunkte ist das Selztal. Dieses Jahr sei regelmäßiges Revierverhalten dieser Vögel im Bereich K3 festgestellt worden, so Merz, der von „Brutverdacht im Erbsenfeld“ sprach. Alle drei Arten sind von ihrem Verhalten her besonders „kollisionsgefährdet“, laufen also Gefahr, in die Windrotoren hineinzufliegen. Die Milan-Arten schätzen, mit wechselnden Brutplätzen, vor allem den Baumbestand entlang der Selz, und die K3-Fläche liegt fast komplett dichter als einen Kilometer an dieser Baumreihe. Daher würde die Ausweisung des Gebiets gegen das Tötungsverbot gemäß Bundesnaturschutzgesetz verstoßen.

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Im Bereich K2/Biebelnheim wird ein bereits auf Gabsheimer Gemarkung bestehender Windpark um zwei Anlagen ergänzt. Im Bereich K5 (Flomborn, Esselborn) wird eine zurzeit noch mit Windrädern bestückte Parzelle südlich der L 386, die im Vogelschutzgebiet liegt, aus der Fläche gestrichen. „Nach dem heutigen Stand dürfte man diese Fläche nicht ausweisen“, sagte Sonja Mazak vom Planungsbüro WSW und Partner. Im Bereich K6 (Mauchenheim, Freimersheim, Wahlheim) werden einige Hektar herausgenommen, nachdem die Stadt Alzey eine mögliche Beeinträchtigung ihrer Siedlungsentwicklung geltend gemacht hatte.

Heiner Illing (SPD) äußerte sein Bedauern, dass der VG-Rat der vorigen Wahlperiode es verpasst habe, „einen Solidarpakt zu schnüren“, bei dem alle Gemeinden von der Errichtung von Windkraftanlagen profitieren. „Wir hatten im VG-Rat keine Handhabe“, hielt Verbandsbürgermeister Steffen Unger dagegen, „die Ortsgemeinden hätten freiwillig Gelder abgeben müssen.“ Und Erbes-Büdesheim und Bornheim seien dazu nicht bereit gewesen.

Dr. Harald Strecker (FWG) bezeichnete die Windkraft als Zukunftstechnologie der Energiegewinnung und kritisierte, dass die Grenzwerte zu weit gesteckt seien. „Wir sind schon weit überfrachtet“, verwies der Kettenheimer Ortsbürgermeister Wilfried Busch darauf, dass landesweit nur die Vorgabe von zwei Prozent Windkraftflächen bestünde. Unger bemerkte, das Land habe einen neuen Flächennutzungsplan verlangt – und die Flächen würden seitens der Ortsgemeinden beantragt.