Energiepreispauschale für Rentner im Kreis Alzey-Worms

(red). Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde festgelegt, dass auch die an Rentnerinnen und Rentner als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro ausgezahlte Energiepreispauschale der...

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ALZEY-WORMS. (red). Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde festgelegt, dass auch die an Rentnerinnen und Rentner als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro ausgezahlte Energiepreispauschale der Einkommensteuer unterliegt (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz).

Haben Rentnerinnen oder Rentner die Energiepreispauschale im Dezember 2022 durch den Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten, ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben. Das zuständige Finanzamt erhält dann automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung.