Auf Feuerwerk verzichten

Von erweiterten Kontaktbeschränkungen bis zu den Regeln für die Feiertage: Der Landkreis Alzey-Worms informiert über die Corona-Bekämpfungsordnung.

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ALZEY-WORMS. (red). Nachdem es in den vergangenen Wochen zwar gelungen ist, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, verharrt die Zahl der täglich neu hinzukommenden Infektionen auch im Landkreis Alzey-Worms auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Um eine Überlastung der Gesundheitssysteme abzuwenden, sind weitere Maßnahmen notwendig. Diese hat das Land Rheinland-Pfalz in der 13. Corona-Bekämpfungsordnung definiert. Ziel ist eine Inzidenz von maximal 50 Infektionen pro 100 000 Einwohner. „Auch die neuen Maßnahmen verlangen wieder viel von jedem Einzelnen ab“, sagt Landrat Heiko Sippel.

Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zunächst bis zum 20. Dezember geschlossen. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, bei reduzierter Personenzahl in den größeren Geschäften über 800 Quadratmeter (wir berichteten). Über den Dezember hinaus werden die Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen erweitert.

Mitarbeiter in Pflegeheimen werden wöchentlich getestet

Noch immer werden zu viele Infektionen in Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen. Die Besucherzahl wird daher auf eine Person beziehungsweise maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag begrenzt. Besucher müssen zum Schutz ihrer Angehörigen eine FFP2-Maske tragen. Alle Mitarbeiter in Pflegeheimen werden mindestens wöchentlich getestet (auch die Mitarbeiter, die nicht in der Pflege tätig sind wie Hauswirtschaft oder Verwaltung).

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In dieser Phase der Pandemie kommt es darauf an, dass die Kontakte im privaten Bereich noch einmal deutlich reduziert werden. Zusammenkünfte sollen ab dem 1. Dezember über die Wintermonate auf maximal fünf Personen aus insgesamt zwei Haushalten beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

Für die Zeit vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sind Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis möglich bis maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Die Ferien sollen ab Samstag, 19. Dezember, beginnen. Die Tage vor Weihnachten sollten diejenigen, die zu Verwandtenbesuchen aufbrechen, nutzen, um sich in eine Art freiwillige Quarantäne zu begeben.

Auch die Silvesterfeier soll im kleinen Kreis möglich sein. Große Menschenansammlungen zum Feuerwerk sind nicht erlaubt. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt. Es wird empfohlen, generell auf Silvesterfeuerwerke zu verzichten.

Grundsätzlich sollen möglichst alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen. Strengere Maßnahmen gibt es ab 200 Fällen in sieben Tagen je 100 000 Einwohner (z.B. Wechselunterricht) ab der Klassenstufe 8.