MAINZ-BINGEN - (red). Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Anträge auf Rodung von Rebflächen noch bis einschließlich Montag, 31. Mai, bei der zuständigen Behörde gestellt werden können. Hier müssen alle Flächen beantragt werden, die nach der Weinlese 2021 gerodet werden beziehungsweise im Frühjahr 2022 gepflanzt werden sollen. Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen unter wip.lwk-rlp.de. Ist eine elektronische Antragstellung nicht möglich, können die Antragsformulare und das Merkblatt über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz heruntergeladen und ausgedruckt werden. Weitere Infos unter Telefon 06132-78 70.