MAINZ-BINGEN - Im Grundsatz waren sich alle Fraktionen im Kreisausschuss einig, die Suchtkrankenhilfe Ingelheim erhält ab dem kommenden Jahr einen Zuschuss von 5000 Euro für die Sucht- und Jugendberatung. Allerdings gab FWG-Fraktionssprecher Erwin Malkmus zu bedenken, dass hier Geld verteilt werde, noch bevor die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) den Etat für 2018 genehmigt habe. „Warum beschließen wir also?“, wollte er wissen. Es sei ratsam, die gebotene Abfolge einzuhalten. Landrätin Dorothea Schäfer meinte, es sei schon immer so gewesen, dass Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses im Kreisausschuss beschlossen werden. „Was schadet es, wenn wir so verfahren?“, stellte Schäfer in den Raum. Zudem werde sowieso kein Geld ausgegeben, bevor der Haushalt nicht genehmigt sei.
Helga Lerch (FDP) fand die Diskussion „völlig überzogen“, und Klaus Penzer versicherte, dass man es „so machen kann, wie es vorgeschlagen ist“. Bei der Abstimmung enthielt sich die FWG, somit war das Votum einstimmig.
Geld für junge Arbeitslose
Die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit ist auch dem Landkreis seit Jahren ein Anliegen. Derweil die Förderung des Projekts Neuanfang, Entwicklung und Orientierung für junge Flüchtlinge (NEO), dessen Träger das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) ist, außer Frage stand, sahen die Fraktionen beim Projekt des Internationalen Bundes (IB) noch Beratungsbedarf. Hansi Kissel, SPD-Fraktionssprecher, merkte an, dass es sich hierbei nicht mehr um ein Angebot für Flüchtlinge handele, es also ein anderes Projekt mit Blick auf die Inhalte und die Zielgruppe sei. Und Almut Schultheis-Lehn (CDU) erinnerte an Bedenken im Jugendhilfeausschuss. Der Wechsel des IB nach Mainz-Hechtsheim müsse zudem diskutiert werden.
Pia Schellhammer (Grüne) warb für das Angebot des IB, das sich an junge arbeitslose Menschen mit und ohne Migrationshintergrund richtet. „Diese Erweiterung ist sinnvoll.“ Nach einem Jahr könne eine Prüfung durchgeführt werden, „eine Evaluierung ist doch kein Problem“, sagte Schellhammer.
Und die Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann-Graham unterstrich, dass der IB kreisübergreifend arbeite. Auf diese Weise könnten Jugendliche erreicht werden, die keine Kunden des Jobcenters sind. „Selbstverständlich müssen auch Teilnehmer aus dem Landkreis kommen, wenn wir das Projekt fördern.“ Insgesamt sind 164 000 Euro für beide Projekte in den Haushalt eingestellt, die Entscheidung über die Förderung des IB wurde zunächst vertagt. Im nächsten Kreisausschuss soll entschieden werden.
Es muss einen Grundsatzbeschluss geben, ob sich der Landkreis und mit ihm die Stadt Bingen und die VG Rhein-Nahe für die Bundesgartenschau (Buga) 2031 im Oberen Mittelrheintal beteiligen will. Denn die Kosten sind beträchtlich, allein der Kreis wäre mit rund 1,6 Millionen Euro dabei. Doch: „Welchen Rechtscharakter hätte diese Erklärung?“, wollte Dr. Stefan Cludius, Leitender staatlicher Beamter, wissen. „Es muss eine belastbare Aussage sein“, erwiderte Kreis-Beigeordneter Adam Schmitt, was Cludius kontern ließ: „Also doch rechtsverbindlich. Belastbar muss rechtsverbindlich sein.“ Das überzeugte auch die Landrätin, die nun die Rechtsverbindlichkeit geklärt haben will.
Doch die Zeit drängt, bis 11. Januar sollte Klarheit herrschen, dann will der Zweckverband über die Einreichung der Bewerbung entscheiden. Fällt diese positiv aus, werden die Unterlagen am 18. Januar der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft (DBG) übergeben.