47 ukrainische Beschäftigte bei Schwarzarbeit aufgeflogen
Weil 47 seiner ukrainischen Beschäftigten keine Arbeitsgenehmigungen hatten, muss ein ausländisches Logistikunternehmen im Kreis Mainz-Bingen nun mit Konsequenzen rechnen.
Von Alexandra Eisen
Mitglied der Chefredaktion
(Symbolfoto: Andreas Scholz/Fotolia)
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KREIS MAINZ-BINGEN - Am Anfang stand ein kleiner Hinweis auf mögliche Schwarzarbeit und nicht bezahlten Mindestlohn bei einem Logistikunternehmen im Kreis Mainz-Bingen. Nun ermitteln Hauptzollamt und Ausländerbehörde in einem außergewöhnlichen Fall von illegaler Beschäftigung, illegalem Aufenthalt und dem Verdacht auf Lohndumping.
Insgesamt 47 ukrainische Staatsbürger sind bei der Razzia aufgeflogen, die bei dem Logistiker unerlaubt gearbeitet haben. „Das ist eine Größenordnung, die wir so noch nicht bei Kontrollen gesehen haben“, sagte Thomas Molitor, Pressesprecher des für die Überprüfung zuständigen Hauptzollamts Koblenz.
Bereits am vergangenen Mittwoch hatten 23 Beamte der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit Mainz das Unternehmen kontrolliert. Zuvor gab es die Information, dass dort keine oder zu geringe Sozialversicherungsabgaben für die Mitarbeiter geleistet würden und außerdem der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde nicht gezahlt werde.
Dolmetscher dabei
Als die Zollbeamte, begleitet von Dolmetschern, den Betrieb unter die Lupe nahmen, trafen sie die 47 ukrainischen Staatsbürger an, die bei einer tschechischen Firma angestellt sind und in Deutschland unerlaubt einer Beschäftigung nachgehen. „Die Ukraine gehört nicht zur EU. Die Beschäftigten leben ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und dürften hier folglich auch nicht arbeiten“, erklärte Thomas Molitor.
Die Ukrainer besaßen zum Teil Aufenthaltstitel für verschiedene mittel- und osteuropäische Länder, dies berechtige aber nicht zu einer Arbeitsaufnahme in Deutschland. Einer der Ukrainer hatte einen gefälschten rumänischen Pass. Nachdem das Ausmaß der Rechtsverstöße klar wurde, erhielten die Zollbeamten bei der Kontrolle Unterstützung durch die Landespolizei und die Ausländerbehörde.
Die prüft nun die Ausweisung der Ukrainer. Aufgrund der Kontrolle besteht außerdem der Verdacht, dass das Unternehmen tatsächlich gegen das Mindestlohngesetz verstoßen hat.
Das Unternehmen habe den Ukrainern Quartiere zur Verfügung gestellt. Dort warten sie nun auf die sehr wahrscheinliche Ausweisung. Einen Haftgrund gebe es nicht. Zum Standort des Logistikunternehmens, das mehr als hundert Mitarbeiter beschäftigt, macht das Hauptzollamt keine Angaben.