Razzia gegen mutmaßliche Corona-Subventionsbetrüger

aus Blaulicht

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Drei Mitarbeiter eines Steuerberatungsbüros aus dem Wetteraukreis sollen gemeinsam für mehrere Gewebetreibende aus dem Rhein-Main-Gebiet Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen gestellt und in den Anträgen falsche Angaben gemacht zu haben. 
© dpa

Das LKA hat in Hessen einige Wohn- und Geschäftsräume durchsucht. Steuerberater aus dem Wetteraukreis sollen im großen Stil beim Betrug mit Corona-Überbrückungsgeld geholfen haben.

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Hessen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) haben am Donnerstag in einem umfangreichen Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetruges die Wohn- und Geschäftsräume von zwölf Beschuldigten durchsucht. Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung fanden die Einsätze in Frankfurt (sechs Objekte), Lübeck (zwei Objekte), Wiesbaden (zwei Objekte), dem Hochtaunuskreis (zwei Objekte), dem Main-Tauber-Kreis (ein Objekt) und dem Wetteraukreis (elf Objekte) statt.

Bei drei Beschuldigten im Alter von 33 bis 65 Jahren handelt es sich um Mitarbeiter eines Steuerberatungsbüros aus dem Wetteraukreis. Sie stehen im Verdacht, in den Jahren 2020 und 2021 gemeinschaftlich und arbeitsteilig für mehrere Gewebetreibende aus dem Rhein-Main-Gebiet Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen gestellt und in den Anträgen falsche Angaben gemacht zu haben.

320.000 Euro an Überbrückungshilfen ausgezahlt

Mitbeschuldigt ist auch ein 86-jähriger Steuerberater, der im Verdacht steht, den Mitarbeitern der Steuerkanzlei die Nutzung seines Steuerberatertitels gegen finanzielle Beteiligung an den Einnahmen erlaubt zu haben.

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Die von den Beschuldigten mit falschen Angaben beantragten Überbrückungshilfen sollen sich auf einen Gesamtbetrag von über 750.000 Euro belaufen. In Höhe von über 320.000 Euro kam es zu Auszahlungen der Überbrückungshilfen. Die Auszahlung weiterer Beträge wurde durch Kontrollen und Überprüfungen durch das Regierungspräsidium Gießen und die hessischen Finanzämter verhindert.

Bei den weiteren acht Beschuldigten handelt es sich um Gewerbetreibende aus Frankfurt am Main, Wiesbaden, dem Hochtaunuskreis und dem Wetteraukreis. Sie stehen im Verdacht, jeweils gemeinsam mit den beschuldigten Mitarbeitern der Steuerberatungskanzlei, Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen mit falschen Angaben gestellt zu haben.

Um Missbrauch bei Anträgen auf Corona-Hilfen zu vermeiden, war für die Überbrückungshilfen III und III Plus vorgesehen, dass Anträge ausschließlich über sogenannte prüfende Dritte, insbesondere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte eingereicht werden konnten.

An den umfangreichen Durchsuchungsmaßnahmen waren am Donnerstag über 70 Einsatzkräfte des Hessischen Landeskriminalamts, der Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Mittelhessen sowie der Bezirkskriminalinspektion Lübeck beteiligt. Es wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere schriftliche Unterlagen, Datenträger und Kommunikationsmittel sichergestellt.