In der Ortsgemeinde fehlen Kita-Plätze. Nun hat der Rat eine Zweckvereinbarung beschlossen, um sich die zugesagten Plätze der Nachbargemeinde Pfaffen-Schwabenheim zu sichern.
BADENHEIM - Offensichtlich in der alten Amtszeit wollte der Ortsgemeinderat Badenheim ein seit mehreren Jahren im Rat diskutiertes Problem lösen. Bereits 2015 war festgestellt worden, dass die Betreuungsplätze in der evangelischen Kindertagesstätte in Badenheim nicht ausreichen. Damals fehlten schon 21 Plätze in der lediglich für 25 Kinder vorgesehenen eingruppigen Einrichtung. Vor vier Jahren hatte man noch die Hoffnung, dass in Badenheim selbst durch eine Erweiterung, für die die Ortsgemeinde die Investitions- und laufenden Kosten übernehmen sollte, neue Plätze geschaffen werden könnten. Nach Verrechnung der Zuschüsse von Land und Landkreis ging man damals von rund 40 000 Euro aus. Im September 2015 wurde für diese Erweiterung ein spezieller Kindergartenausschuss gebildet. Im Juni 2016 ergab eine neue Kostenschätzung einen Gemeindeanteil von 98 000 Euro für die Erweiterung und Sanierung und von 70 000 Euro laufender Personal- und Sachkosten. Im November 2016 wurden dann die Gespräche mit der evangelischen Kirche im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung ergebnislos beendet, da keine Einigung über die Kosten möglich war. Eine eventuelle Übernahme der Trägerschaft für den Kindergarten durch die Ortsgemeinde wurde nicht weiter verfolgt. Ende 2016 war es dann gelungen, die in Badenheim fehlenden Plätze in der Kindertagesstätte der Nachbargemeinde Pfaffen-Schwabenheim zu erhalten. Diese Kooperation wurde in der aktuellen Ratssitzung nun auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Nach der vom Rat einstimmig beschlossenen Zweckvereinbarung beteiligt sich die Ortsgemeinde Badenheim an der Erweiterung der Einrichtung in Pfaffen-Schwabenheim zu einem Drittel, die Verteilung der Unterhaltungs- und Betriebskosten erfolgt im Verhältnis der Kinderzahl aus den beiden Gemeinden. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, Badenheim hat ein einseitiges Kündigungsrecht nach Ablauf von 30 Jahren.
Eine längere Diskussion entstand im Rat um die Neuausschreibung eines Zeitvertrages für die Instandhaltung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, der für alle zehn Ortsgemeinden der VG abgeschlossen werden soll. Der bisherige wurde von dem zurzeit beauftragten Unternehmen zum 31. Dezember diesen Jahres gekündigt. Mehreren Ratsmitgliedern waren die in der Beschlussvorlage enthaltenen Informationen zu wenig. Sie verlangten nähere Erläuterungen. Der Rat kam schließlich zum Beschluss, über die Zustimmung zur Neuausschreibung erst nach Vorlage weiterer Unterlagen, dann in einer späteren Sitzung, zu beraten und zu beschließen.
Unter dem Punkt Mitteilungen gab Ortsbürgermeister Manfred Lufft bekannt, dass eine wichtige Kreuzung im Ortsbereich wegen Bauarbeiten ab sofort bis zum 3. Mai gesperrt werden müsste, ein Umleitungskonzept hierfür wurde erstellt.