Aspisheim schafft die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ab
Viele Anträge auf Abweichung, die meist sowieso genehmigt werden, und fehlende Kontrolle durch die Kreisverwaltung sind die Gründe, weshalb der Rat die Entscheidung getroffen hat.
Von Bernhard Brühl
Ohne Gestaltungssatzung greift in Aspisheim nun das Landesbaurecht.
(Foto: Edgar Daudistel)
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ASPISHEIM - Was passiert mit der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung? Über diese Frage diskutierte der Ortsgemeinderat in der Gutenbornhalle. Bereits im Februar hatte Ortsbürgermeister Gunter Dautermann von der FDP-Fraktion einen Antrag auf Novellierung der Satzung erhalten. In dem Schreiben wird aufgeführt, dass für genehmigungspflichtige Vorhaben häufig Anträge auf Abweichung der Satzung gestellt und diese auch meist vom Ortsgemeinderat genehmigt werden. Außerdem begründete die Fraktion den Antrag auf Änderung der Satzung damit, dass genehmigungsfreie Vorhaben ausgeführt werden, ohne dass die dazu erforderlichen Abweichungsanträge gestellt werden.
In der Tat scheint es so zu sein, dass mit der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung in der Ortsgemeinde relativ lax umgegangen wird. „Das liegt natürlich oft auch an der fehlenden Kontrolle durch die Kreisverwaltung“, stellten einige Ratsmitglieder fest. Ortschef Dautermann erläuterte, dass man zum Beispiel für einen neuen Hausanstrich oder neue Fenster laut Gestaltungssatzung einen Bauantrag stellen müsste. Armin Eckardt (FDP) sprach sich dafür aus, die Satzung auszusetzen. Anderer Meinung war Thomas Geyer (Wählergruppe Geyer). Er plädierte dafür, die Satzung beizubehalten, da er bei einer Aussetzung befürchte, dass dann jeder baut, wie er will. Es brauche vor allen Dingen Klarheit über den Sinn einer Satzung. Michael Butz (FDP) wies darauf hin, dass – wenn keine Gestaltungssatzung existiere – das Landesbaurecht greift. Das bedeutet, dass nach der Umgebung gebaut werden kann. „Man kann dann sein Haus nicht blau anstreichen, wenn das Haus des Nachbarn in Gelb leuchtet.“ Mit sechs Ja-Stimmen, drei Enthaltungen und drei Nein-Stimmen beschloss der Rat schlussendlich die Abschaffung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.
Einstimmig sprach sich der Rat für die Standortauswahl der Firma Novec zur Errichtung eines Funkmastes im Zuge des Breitbandausbaus in der VG aus. Der rund 40 bis 50 Meter hohe Mast soll in der Gemarkung Aspisheim an der Ortsgrenze Ober-Hilbersheim zu Sprendlingen errichtet werden. Man hofft dadurch, den Gemeinden Wolfsheim, Welgesheim, Horrweiler und Aspisheim ein besseres Netz bieten zu können. Geklärt werden muss noch die Frage, ob der Funkmast das dortige Vogelschutzgebiet stört.
Zum Schluss der Sitzung wollte Michael Butz (FDP) wissen, ob die Ortsgemeinde noch einmal bei der Firma Innogy bezüglich Breitbandausbau vorstellig geworden sei. Dautermann wies darauf hin, dass in Aspisheim bei der Vorvermarktung nicht das erforderliche Anschlusspotenzial von 40 Prozent erreicht wurde. Deshalb habe er auch weiterhin nichts unternommen.