IM RAT NOTIERT
Als stellvertretende Schiedsperson wird dem Amtsgericht auf einstimmigen Ratsbeschluss hin Georg Schuster aus Weiler vorgeschlagen.
VG RHEIN-NAHE - Zwei Jahresabschlüsse und drei Flächennutzungsplanänderungen standen auf der Tagesordnung der ersten Ratssitzung der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Jahr 2018. Das Erfreuliche: Die beiden endlich abgeschlossenen Jahre 2012 und 2013 brachten bei Bilanzsummen von 35,708 bzw. 36,558 Millionen Euro sowohl in der Ergebnis- als auch in der Finanzrechnung positive Zahlen. Für beide Jahre wurden die verantwortlichen Mitarbeiter der Verwaltung einstimmig entlastet.
Der Finanzmittelüberschuss beträgt für das Jahr 2012 genau 42 730,61 Euro, für das Folgejahr 146 577,40 Euro. Auf Ergebnisseite steht für 2012 ein positiver Saldo in Höhe von 65 331,95 Euro, das Jahresergebnis 2013 beträgt sogar 555 311,43 Euro. Diese von Dietmar Fahl, Vertreter von Jürgen Dietz als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, vorgetragenen Überschüsse finden sich in der Bilanz wieder. Was noch fehlt, sind die Abschlüsse der Verbandsgemeindewerke für die betreffenden Jahre. Diese und die VG-Zahlen für 2014 und 2015 sollen nach Möglichkeit noch bis Ende dieses Jahres vorliegen.
Keine Hinweise auf Rotmilan-Horste
Soll die Möglichkeit vorangetrieben werden, dass die Gemeinde Oberdiebach auf dem Kandrich weitere Windräder stellen kann? Bei zwei Enthaltungen beschloss der Rat, den Flächennutzungsplan (FNP) entsprechend fortzuschreiben. Planer Andreas Jestaedt zeigte dabei auf, wie mit den Einwänden zur FNP-Fortschreibung vonseiten der VG zu verfahren ist. Die maßgeblichen und zu behandelnden Stellungnahmen kamen dabei vom Wissenschaftsministerium als Sekretariat für das Welterbe, der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und einem Bürger.
Unter Berücksichtigung der optischen Vorbelastungen der bestehenden Windräder seien neue Anlagen in diesem Bereich verträglich, würden Authentizität, Integrität und außergewöhnlicher Wert des Welterbes nicht weiter beeinträchtigt, so die Stellungnahme. Der Horst eines Rotmilans, wie er der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet wurde, sei im Umkreis eines Kilometers nicht gefunden worden. Dabei, so Jestaedt, habe man auch den Vogelzug im Herbst 2017 berücksichtigt.
Mit der Kreisverwaltung und einem Verwaltungsjuristen seien die Einwände des Bürgers geprüft worden, erklärte der Planer. Der Bürger hatte argumentiert, dass das geplante Sondergebiet für die Windräder nur 200 Meter vom nördlich gelegenen Jagdhaus entfernt sei, was einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bedeute. Ein Abstand von 500 Metern zu Einzelhäusern müsse eingehalten werden. Der Bürger erhob die Forderung, dass das Jagdhaus aufgrund der seit 1972 bestehenden Nutzung zu Wohnzwecken in Bezug auf die Auswirkungen von Lärmemissionen, Schattenwurf und erdrückender Wirkung zu berücksichtigen sei. „Der Änderungsbereich liegt 230 Meter weit weg, der Abstand zwischen Mast und Jagdhaus würde 320 Meter betragen“, erklärte Jestaedt. In der von ihm vorgestellten Abwägung heißt es, dass in der 1971 erteilten Baugenehmigung seitens der Kreisverwaltung auch die Funktion des Gebäudes bestimmt worden sei. „Für das Jagdhaus liegt keine genehmigte Wohnnutzung vor“, steht schwarz auf weiß in den Papieren. Nutzungskonflikte seien somit nicht erkennbar, ein Ratsbeschluss in dieser Frage nicht erforderlich.